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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0108/20

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Hehlentor

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Aufhebung des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 152 der Stadt Celle „Sondergebiet Campus Hohe Wende“ wird beschlossen.

 

  1. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 163 der Stadt Celle „Wohngebiet an der Hohen Wende“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes: Hehlentor

Entfernung zum Stadtzentrum: 1.450 m (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes: rd. 15,0 ha

Geplante Nutzungen: Urbanes Wohnquartier

 

 

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Stadtteils Hehlentor der Stadt Celle. Es handelt sich um die östliche Teilfläche der ehemaligen Trenchard Barracks die 2012 von den britischen Streitkräften geräumt wurden. Im Norden wird es durch die Straße Hohe Wende, im Osten durch die Sprengerstraße und im Süden durch die Trasse der Osthannoverschen Eisenbahnen AG begrenzt. Westlich verläuft die Grenze entlang eines Höhenversprungs auf dem ehemaligen Kasernengelände.

 

Die Bebauung im Plangebiet wurde überwiegend im Jahr 1937/38 errichtet. Damals diente sie als Heeresgasschutzschule der militärischen Ausbildung von Offizieren. Während der Nutzung durch die britischen Streitkräfte wurden die Gebäude nur unwesentlich verändert, weshalb der Großteil dieser als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (Ensemble) gemäß § 3 Abs. 3 Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz (NDSchG) und zwei Gebäude als eigenständige Baudenkmale (Einzeldenkmal) gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG unter Denkmalschutz stehen.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 21.05.2015 des Bebauungsplans Nr. 152 "Sondergebiet Campus Hohe Wende" sollte die Einrichtung einer Bildungsstätte vorbereitet werden. Dieses Planungsziel ist nicht mehr zu erreichen.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle ist das Plangebiet als "Sonderbaufläche" dargestellt. Im Rahmen der 95. Änderung des Flächennutzungsplanes, sollte diese Darstellung parallel zum Verfahren des Bebauungsplans Nr. 152 durch "Sondergebiet Campus Hohe Wende" ersetzt werden. Auch dieses Bauleitplanverfahren soll nicht länger verfolgt werden, sondern durch das Verfahren zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes "Urbanes Wohnquartier - Hohe Wende Ost" ersetzt werden, um die wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen. Zur inhaltlichen Vorbereitung der Bauleitplanung werden konkrete Planungsziele durch einen flankierenden Rahmenplan erarbeitet. Mit ersten Ergebnissen wird im September 2020 gerechnet.

 

Um bodenrechtliche Spannungen zu vermeiden müssen verschiedene private und öffentliche Belange gegen- und untereinander abgewogen werden, so dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes unverzichtbar ist. Im Verfahren erfolgt die Einbindung der Eigentümerin der Liegenschaft.

 

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Festsetzung eines urbanen Stadtquartiers mit dem Schwerpunkt von Wohnnutzungen. Die bauplanungsrechtliche Zuordnung gemäß Baunutzungsverordnung wird sich auf Basis flankierender Planungen und unter Zugrundelegung einer schalltechnischen Gesamtbetrachtung im weiteren Verfahren ergeben.

 

Die Erschließung erfolgt mit direkter Zufahrt von der Hohen Wende, sowie eine Zuwegung von der Sprengerstraße und über interne Erschließungsstraßen, die insgesamt aber als autoarmes Quartier ausgelegt werden.

 

Die Anhörung des Ortsrates Hehlentor erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: Ja

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens können Kosten für Gutachten erforderlich werden. Diese lassen sich im weiteren Verlauf der Planung genauer beziffern.

 

 

 

Auswirkung für Integration: Nein

 

 

Klimaauswirkungen:

Die Auswirkungen dieser Planung auf die Emissionen klimarelevanter Treibhausgase sind noch nicht ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung gegenüber der Nullvariante zusätzliche CO2-Äquivalenz-Emissionen entstehen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine bereits vorhandene Brachfläche handelt, deren Wiedernutzbarmachung die neue Inanspruchnahme von Flächen und Ressourcen reduziert.

Im weiteren Verfahren werden – unter Einbindung des städtischen Klimaschutzbeauftragen – die Auswirkungen der Planung näher ermittelt und evtl. weitere Empfehlungen zur Berücksichtigung und gegebenenfalls Kompensation benannt.

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Anlagen

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