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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0138/20

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgenden Ortsrat gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Garßen

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 Gar der Stadt Celle „Wohngebiet Blaues Land“ mit örtlicher Bauvorschrift wird entsprechend dieser Verwaltungsvorlage beschlossen:

 

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB:

 

- Den Empfehlungen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung   Niedersachsen (Kampfmittelbeseitigungsdienst) mit Schreiben vom 23.03.2020 wird entsprochen.

- Der Stellungnahme des Naturschutzbund Deutschland Landesverbandes Niedersachsen e.V. vom 02.04.2020 wird teilweise entsprochen.

- Der Stellungnahme des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg vom 26.03.2020 wird entsprochen.

- Der Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde, Bauordnung Stadt Celle wird teilweise entsprochen.

- Der Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde Stadt Celle wird entsprochen.

 

Öffentliche Beteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB:

-          Es liegen keine Stellungnahmen vor.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 16 Gar der Stadt Celle „Wohngebiet Blaues Land“ mit örtlicher Bauvorschrift und Umweltbericht wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes:   Garßen

Entfernung zum Stadtzentrum:  rd. 6,2 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:   rd. 7,0 ha

geplante Nutzung:    Allgemeines Wohngebiet

 

Bisheriges Verfahren

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 Gar der Stadt Celle „Wohngebiet Blaues Land“ beschlossen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 30.04.2019 bis 04.06.2019, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 26.04.2019 bis 29.05.2019 statt.

Der Beschluss über die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung wurde am 20.04. 2019 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Anhörung des Ortsrates erfolgte gemäß § 94 Abs.1 Satz 2 Nr.2 NKomVG am 03. Juli 2019 in Garßen.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 25.02.2020 dem Entwurf und der zugehörigen Begründung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung wurde am 29.02.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 28.02.2020 bis 06.04.2020 durchgeführt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 16 Gar der Stadt Celle „Wohngebiet Blaues Land“ lag mit der zugehörigen Begründung und Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Landschaftsbild, Kultur und sonstigen Sachgütern sowie den wesentlichen umweltbezogenen Gutachten in der Zeit vom 10.03.2020 bis 09.04.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle zusammengefasst und mit einer Stellungnahme sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

Gemäß § 8 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt parallel zur 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, § 8 Abs.3 BauGB.

 

Die Stadt Celle möchte neue und attraktive Wohnbauflächen schaffen. Neben Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und Nachverdichtung werden auch bevorzugte Lagen am Stadtrand berücksichtigt. Um der andauernden hohen Nachfrage nach Eigenheimstandorten zu begegnen, sollen durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung weitere Wohnbauflächen erschlossen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine ca. 7,0 ha große Fläche am nördlichen Ortsrand von Celle, Ortsteil Garßen. Der Änderungsbereich liegt westlich der B 191 in durchschnittlich 300m Entfernung und wird begrenzt durch die Straßen Garßloh - südlich, Zum Hartsteinwerk - nordöstlich und westlich durch die Straße Riethkamp.

Westlich und südlich schließen sich Wohnbauflächen (Einfamilienhäuser) an, im Norden und Osten grenzt das Gebiet an landwirtschaftliche Nutzflächen, was auch der gegenwärtigen Nutzung des Plangebietes entspricht.

Das Wohngebiet soll sich an die vorgeprägte Umgebung des Ortsteils anpassen und die Anforderungen an eine nachhaltige Nutzung der Wohnbauflächen erfüllen. Das Konzept sieht auf der zu entwickelnden Wohnbaufläche ca. 90 Ein- und Zweifamilienhäuser vor.

 

Aus den Gutachten ergeben sich zusammenfassend die folgenden Ergebnisse:

Anlage 5  Prognose von Schallimmissionen (10.10.2019):

Entsprechend den Untersuchungsergebnissen von Verkehrslärm ergeben sich zumutbare Belastungen, die insbesondere nachts durch passive Schallschutzmaßnahmen auszugleichen sind. Die Untersuchungen zu Gewerbelärm haben sich durch die Aufgabe der Nutzung Hundepension erübrigt.

Anlage 6  Die „Verkehrsuntersuchung“, Gutachten vom 19.09.2019

ergab für den Kfz-Verkehr eine gute Verkehrsqualität. Zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer werden für den nordwestlichen und südöstlichen Anschluss des Wohngebietes bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen empfohlen.

Anlage 7  Baugrundgutachten 14.01.2019

„Der Baugrund weist im Allgemeinen eine ausreichende Tragfähigkeit für unterkellerte und nichtunterkellerte Ein- und Zweifamilienhäuser auf. Bei nichtunterkellerten Plattengründungen werden Bodenverbesserungsarbeiten notwendig.“ Die Sande weisen eine gute Durchlässigkeit auf und sind für Versickerung von Niederschlagswasser geeignet.

Die folgenden stadtplanerischen Maßnahmen zur Klimaanpassung und Grünordnung wurden getroffen:

-          Die zentrale öffentliche Grünachse stellt über einen mit Bäumen begrenzten Quartiersplatz und den Spielplatz die Verbindung zur geschlossenen Ortsrandeingrünung her und bildet dadurch ein Netzwerk, das die Überleitung in die freie Landschaft sichert.

-          Der eigenständige wohngebietsbezogene Spielplatz wurde zusätzlich in die Planung aufgenommen.

-          Der straßenbegleitende Baumbestand wird gesichert und ergänzt durch Baumpflanzungen und Unterpflanzungen.

-          Innerhalb der breit angelegten Ortsrandeingrünung ermöglicht ein unbefestigter Weg eine angenehme und sichere Laufverbindung aus dem Wohngebiet in die angrenzende freie Landschaft.

-          Die privaten Baugrundstücke müssen je angefangene 400m² einen Baum pflanzen.

-          In den Planstraßen sind 10 Bäume zu pflanzen.

-          Das Regenrückhaltebecken wird naturnah gestaltet und bepflanzt.

-          Das Regenwasser kann versickert werden.

-          Flachdächer (von bis zu 20°) sind ab 4 m² extensiv zu begrünen.

-          Die Gartenzonen sind als Rasen- oder Pflanzflächen anzulegen. Schotterflächen sind nicht zulässig.

-          Höhenversprünge zwischen Grundstücken sind durch begrünte Böschungen auszugleichen (anstatt Winkelstützen z.B.).

 

Die Prüfung des Kompensationsbedarfes ergab folgendes Ergebnis:

In der Summe haben die Kompensationsflächen eine Flächengröße von 26.200 m². Zur Kompensation für das Schutzgut Boden dienen 12.626 m². Die übrigen 13.574 m² entsprechen bei einer Wertsteigerung um 2 Wertstufen 27.148 Werteinheiten. Damit können die erforderlichen 24.430 Werteinheiten in vollem Umfang kompensiert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

Auswirkung für Integration: nein

 

Klimaauswirkungen:

siehe Umweltbericht und Text Vorlage 

 

Mit der Realisierung bzw. Bau des Wohngebiets „Blaues Land“ werden zusätzliche CO2-Äquivalenzemissionen z.B. durch Verlust von Ackerflächen, Produktion und Nutzung von zusätzlichen Baustoffen, (erhöhter) Energie-Verbrauch durch die neuen Einwohner etc. entstehen. Diese sind derzeit nicht einfach abschließend zu quantifizieren. Sie dürften aber durch die geplanten Ausgleichsmaßnahmen nur teilweise kompensiert werden.

 

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