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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0034/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, das ISEK Neuenhäusen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht in der Fassung vom 20.06.2018 um die Position:

 

5.5 Begrünung von Fassaden und Dächern mit einem Fördervolumen in Höhe von 100.000 €

 

zu ergänzen.

 

Die Position 3.2 (Grunderwerb inkl. Nebenkosten, der Grundstücke nordwestl. des Combi-Marktes wird) wird um 100.000 € verringert.

 

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Sachverhalt:

Die Städtebauförderung wurde im Rahmen der Bund – Länder - Vereinbarung für die Förderung ab dem Programmjahr 2020 mit dem Ziel der Weiterentwicklung, Entbürokratisierung und Flexibilisierung überarbeitet und neu strukturiert.  Strukturell stand dabei die Konzentration auf drei Programme bei gleichzeitiger Einstellung der bisherigen Programmkomponenten im Vordergrund.

In den neuen Programmen:

  1. Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

werden die ehemaligen Programme Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz (Altstadt Celle), Kleinere Städte und Gemeinden, sowie teilweise Gesamtmaßnahmen des ehemaligen Programms Zukunft Stadtgrün

  1. Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

wird das bisherige Programm Soziale Stadt

  1. Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

werden die bisherigen Förderinhalte des ehemaligen Programms Stadtumbau (Neuenhäusen und Allerinsel) sowie teilweise des Programms Zukunft Stadtgrün

fortentwickelt und gebündelt.

Im Rahmen der Überführung in die neuen Programme gilt:

-          Gebietsabgrenzungen sowie integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte gelten fort

-          Kosten-und Finanzierungsübersichten gelten weiter als Grundlage für den Fördermittelbedarf

-          die bis zum 31.12.2019 erhaltenen Förderungen sind bis zum 31.12.2027 entsprechend der Mittelstreckung gesondert abzurechnen (Zwischenabrechnung)

Inhaltlich wurden die neuen Programme an die aktuellen Bedarfe angepasst werden, ohne die bisherigen Förderinhalte zu begrenzen. Neben den bisherigen Fördervoraussetzungen der Gebietsausweisung und der Erstellung eines integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wurden jedoch künftig Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur als weitere zwingende Fördervoraussetzung als weitere Kriterien verbindlich festgesetzt. Die bislang bestehenden Konzepte und Kosten- und Finanzierungsübersichten sind dahingehend zu prüfen und an die neuen Fördervoraussetzungen anzupassen, soweit diese nicht bereits ohnehin erfüllt sind. Sofern notwendig sind die Anpassungen für Fortsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Programmanmeldung 2021 vorzunehmen.

 

Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung (VU) sowie des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Sanierungsgebiet Neuenhäusen wurden am 20.06.2018 vom Rat der Stadt Celle beschlossen und damit u.a. folgende Entwicklungsziele für verbindlich erklärt:

 

  • Beseitigung städtebaulicher Missstände:

­        Aufwertung vorhandener Grün- und Freiräume

 

  • Beseitigung / Reduzierung funktionaler Defizite:

­        Ergänzung fehlender Fuß- und Radwegeverbindungen sowie Querungen

­        Stärkung des Fuß- und Radverkehrs

­        Verbesserte Zugänglichkeit und Erlebbarkeit der Fuhse

 

  • Stabilisierung und Stärkung der Wohnfunktion:

­        Ergänzung fehlender Grün- und Freiräume

­        Aktivierung von Eigentümern zur Modernisierung ihrer Bestände im Sinne klimagerechter und generationengerechter Wohn- und Gewerbeangebote

 

Insbesondere die Schaffung wohnortnaher Grün- und Freiflächen zum Aufhalten, Spielen und Erholen wurde dabei als ein wesentliches Defizit erkannt und mit folgenden Maßnahmen aus der Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Stärkung der Wohnqualität in Neuenhäusen hinterlegt:

4.3.11 Maßnahmen zur Verbesserung der Wegeführung des Fuhserandwegs in Höhe der Brücke Fuhsestraße

4.4.3 Schaffung eines Zugangs von der Jägerstraße zur Fuhse in Höhe der Polizeiinspektion/ Fuß- und Radwegebrück; Schaffung eines öffentlichen Ruheplatzes am Fuhseufer in Höhe der Fuß- und Radwegebrücke

4.4.1 Neuordnung des Grünzugs entlang der Fuhse und Fuhserandweg und Weiterentwicklung als Grün- und Freiraum unter Einbezug Neuordnung „Stadtwerke-Areal“ (südl. Teil) sowie Brache nördl. Combi-Markt

4.4.4 Schaffung von Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen im Zuge der Neuordnung verschiedener Brachen

In Konkretisierung des ISEK wird aktuell die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans für das Sanierungsgebiet „Neuenhäusen“ ausgeschrieben. Darin beinhaltet sind die Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur im Sinne der neuen Programmstruktur der Städtebauförderung. Es ist Aufgabe des Rahmenplanes diese Vorgaben durch geeignete Maßnahmen mit Leben zu füllen.

 

Ohne eine Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen des Rahmenplanes vorzugreifen wird die Kosten- und Finanzierungsübersicht um den Punkt:

5.5 Begrünung von Fassaden und Dächern mit einem Fördervolumen in Höhe von 100.000 € ergänzt.

 

Die Position 3.2 (Grunderwerb inkl. Nebenkosten, der Grundstücke nordwestl. des Combi-Marktes wird) wird im Gegenzug für die kostenneutrale Darstellung der Finanzierungsübersicht um 100.000 € verringert, so dass sich insgesamt keine Veränderung des Gesamtkostenrahmens ergibt.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

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