Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0151/18-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

In der Anfrage geht es um einen mit Efeu umrankten Götterbaum im Schlosspark und die Angst um den Fortbestand des Baumes. Abgesehen davon, dass der Götterbaum aus Sicht der Gartendenkmalpflege am falschen Standort steht, schadet der Efeu dem Baum nicht, der ansonsten aber auch nicht dem normalen Habitus entspricht. Im Schlosspark oder auch in der Trift stehen viel stattlichere Exemplare.

 

Weiterhin geht es um gefällte Kastanien und Eichen auf zwei Privatgrundstücken in Celle und die Verwaltung wird gebeten, den Zusammenhang dieser Maßnahmen mit der geltenden Vegetationsschutzsatzung zu erklären. Bei den Kastanien handelte es sich nicht um satzungsgeschützte Bäume. Die Stadt hat einer Fällung aufgrund einer positiv beschiedenen Bauvoranfrage zugestimmt und der Veranlasser hat dafür einen Ausgleich in Geld geleistet, mit dem Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern „Im Kreise“ finanziert werden konnten. Bei den Eichen handelte es sich um geschützte Bäume, deren Vitalität allerdings schon stark beeinträchtigt war. Zur besseren Ausnutzung des Grundstücks beantragte der Eigentümer eine Fällgenehmigung, die ihm gegen einen finanziellen Ausgleich gewährt wurde. Auch hiermit konnte ein Ausgleich mit Bäumen und Sträuchern auf dem Spielplatz „Zugbrückenstraße“ umgesetzt werden. 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...