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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0075/20-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt

1. die Aufhebungssatzung der Bekanntmachungssatzung in der vorliegenden Fassung,

2. die im Sachverhalt dargestellten Änderungen des § 5 der Hauptsatzung der Stadt Celle

3. Der Antrag ist damit formal behandelt und inhaltlich erledigt.

 

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Sachverhalt:

Derzeit regeln mit der Bekanntmachungssatzung in der Fassung vom 13.04.2000 und der Hauptsatzung in der Fassung vom 20.06.2017 zwei städtische Satzungen die Formalitäten für Verkündungen und Bekanntmachungen. Diese Regelungen sind zwar inhaltlich deckungsgleich, nicht aber in der Form der Bekanntmachung. So hat nach der Bekanntmachungssatzung die Bekanntmachung in der Celleschen Zeitung zu erfolgen, nach § 5 der Hauptsatzung im Amtsblatt und nur für die Bekanntmachung der öffentlichen Sitzungen in der Celleschen Zeitung, sowie im Internetauftritt der Stadt Celle.

 

Es besteht insofern die Notwendigkeit, eine einheitliche Regelung zu schaffen. Da gem. § 11 Abs. 1 S. 2 NKomVG die Hauptsatzung die Form der Verkündung bestimmt, sollte eine Anpassung dort erfolgen.

 

  1. Die Bekanntmachungssatzung ist überflüssig und daher aufzuheben.

 

  1. Die Änderung auf (zusätzliche) Bereitstellung der Dokumente im Internet muss Eingang in die Hauptsatzung finden.
     

Derzeit lautet § 5 wie folgt:

 

(1)   Satzungen und Verordnungen der Stadt Celle werden im Amtsblatt für den Landkreis Celle verkündet.

(2)   Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Celle nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz werden im Amtsblatt für den Landkreis Celle vollzogen.

(3)   Behördliche Genehmigungen von Flächennutzungsplänen der Stadt Celle werden im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekannt gemacht.

(4)   Bekanntmachungen nach § 59 Abs. 5 NKomVG erfolgen in der Celleschen Zeitung sowie im Internetauftritt der Stadt Celle.

 

Dieser soll wie folgt geändert werden:

 

(1)   Satzungen und Verordnungen der Stadt Celle werden, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, im Amtsblatt für den Landkreis Celle verkündet.

(2)   Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Celle nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz werden im Amtsblatt für den Landkreis Celle vollzogen.

(3)   Behördliche Genehmigungen von Flächennutzungsplänen der Stadt Celle werden im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekannt gemacht.

(4)   Bekanntmachungen nach § 59 Abs. 5 NKomVG erfolgen in der Celleschen Zeitung.

(5)   Sämtliche in den Absätzen 1 - 4 bezeichneten Verkündungen und Bekanntmachungen werden zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Celle unter www.celle.de bereitgestellt.

 

Mit dieser Änderung werden die formalen Rahmenbedingungen eingehalten und dem Bürger die Wahlmöglichkeit über das Informationsmedium eröffnet.

 

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Anlagen

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