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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0103/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

a.)     den Jahresabschluss 2017 und die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes,

b.)     den Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 1.753.957,11 € auf neue Rechnung vorzutragen,

c.)  einen Anteil des Jahresabschlusses 2017 in Höhe von 370.075,00

gem. §12 Abs. 4 EigBetrVO an den städtischen Haushalt zu übertragen und den

Restbetrag von 1.383.882,11 € gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

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Sachverhalt:

 

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2017 wurde durch den Leiter des Eigenbetriebes am 02.08.2019 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt mit allen Bestandteilen zugeleitet.

In dem vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 vom 20.03.2020 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt:

 

„Der Jahresabschluss, der Anhang mit seinen Anlagen und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Betriebsleitung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der SEC wird wirtschaftlich geführt.“

 

 

 

 

Das Jahr 2017 schließt wie folgt ab:

im ordentlichen Ergebnis

 1.753.957,11

im außerordentlichen Ergebnis

 0,00

Jahresüberschuss

 1.753.957,11

Fehlbeträge aus Vorjahren

 0,00

nach Deckung des Fehlbedarfs verbleibender Überschuss  

 1.753.957,11

 

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr.10a NKomVG i.V.m. § 35 der Eigenbetriebsverordnung über den Jahresabschluss, die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes und die Ergebnisverwendung.

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2017 ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

 

 

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Anlagen

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