Beschlussvorlage - BV/0109/20
Grunddaten
- Betreff:
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102. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Urbanes Wohnquartier - Hohe Wende Ost" - Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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25.06.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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09.07.2020
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Hehlentor
Beschlussvorschlag:
- Die Aufhebung des Beschlusses zur 95. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Sonderbaufläche Ausbildung“ wird beschlossen.
- Die Einleitung des Verfahrens zur 102. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Urbanes Wohnquartier - Hohe Wende Ost“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum: 1.450 m (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: rd. 15,0 ha
Geplante Nutzungen: Urbanes Wohnquartier
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Stadtteils Hehlentor der Stadt Celle. Es handelt sich um die östliche Teilfläche der ehemaligen Trenchard Barracks die 2012 von den britischen Streitkräften geräumt wurden. Im Norden wird es durch die Straße Hohe Wende, im Osten durch die Sprengerstraße und im Süden durch die Trasse der Osthannoverschen Eisenbahnen AG begrenzt. Westlich verläuft die Grenze entlang eines Höhenversprungs auf dem ehemaligen Kasernengelände.
Die Bebauung im Plangebiet wurde überwiegend im Jahr 1937/8 errichtet. Damals diente sie als Heeresgasschutzschule der militärischen Ausbildung von Offizieren. Während der Nutzung durch die britischen Streitkräfte wurden die Gebäude nur unwesentlich verändert, weshalb der Großteil dieser als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (Ensemble) gemäß § 3 Abs. 3 Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz (NDSchG) und zwei Gebäude als eigenständige Baudenkmale (Einzeldenkmal) gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG unter Denkmalschutz stehen.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle ist das Plangebiet derzeit als "Sonderbaufläche" dargestellt. Mit dem Einleitungsbeschluss vom 21.05.2015 zur 95. Änderung des Flächennutzungsplans "Sonderbaufläche Ausbildung" sollte die Einrichtung einer Bildungsstätte vorbereitet werden. Dieses Planungsziel ist nicht mehr zu erreichen.
Als Planungsziel wird durch das Verfahren zur 102. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle die Etablierung eines Wohnquartiers im Bereich des östlichen ehemaligen Kasernenareals vorangetrieben. Beabsichtigt ist eine Bildung von Clustern mit verschiedenen Wohntypologien, wobei eine Ausprägung als autoarmer Stadtteil angestrebt wird. Die 102. Änderung dient in diesem Zusammenhang der planungsrechtlichen Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung, die im Parallelverfahren durchgeführt wird (s. Vorlage BV/0108/20).
Zur inhaltlichen Vorbereitung der Bauleitplanung werden konkrete Planungsziele durch einen flankierenden Rahmenplan erarbeitet. Mit ersten Ergebnissen wird im September 2020 gerechnet.
Die Anhörung des Ortsrates Hehlentor erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens können Kosten für Gutachten erforderlich werden. Diese lassen sich im weiteren Verlauf der Planung genauer beziffern.
Auswirkung für Integration: Nein
Klimaauswirkungen: Ja
Die Auswirkungen dieser Planung auf die Emissionen klimarelevanter Treibhausgase sind noch nicht ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung gegenüber der Nullvariante zusätzliche CO2-Äquivalenz-Emissionen entstehen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine bereits vorhandene Brachfläche handelt, deren Wiedernutzbarmachung die neue Inanspruchnahme von Flächen und Ressourcen reduziert.
Im weiteren Verfahren werden – unter Einbindung des städtischen Klimaschutzbeauftragen – die Auswirkungen der Planung näher ermittelt und evtl. weitere Empfehlungen zur Berücksichtigung und gegebenenfalls Kompensation benannt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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946 kB
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