Beschlussvorlage - BV/0170/20
Grunddaten
- Betreff:
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Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung gem. § 117 NKomVG sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 119 NKomVG für GS Kl. Hehlen, Einbau Mensa
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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01.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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09.07.2020
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gem. § 117 NKomVG die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 100.000 € sowie gem. § 119 NKomVG die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 306.000 € für den Einbau einer Mensa in der Grundschule Klein Hehlen.
Sachverhalt:
Nach dem Brand der Sprachheilschule in der Grundschule Klein Hehlen wird der beschädigte Gebäudeteil derzeit wiederaufgebaut und saniert. Gleichzeitig entsteht eine den neuesten pädagogischen Gesichtspunkten entsprechende 4zügige Grundschule, die auch dafür ausgelegt ist, die Kinder der künftigen Baugebiete Allerinsel und Kieferngrund II aufzunehmen. Auch schon ohne diese Neubaugebiete wächst die Anzahl der Schülerzahlen an der Grundschule Klein Hehlen stetig. Schon jetzt ist die Kapazitätsgrenze der derzeitigen, angemieteten Mensa im benachbarten Gebäude des Kirchenkreisamtes ausgereizt. Auch organisatorisch ist die Nutzung der Mensa auf dem fremden Gelände problematisch. Aus diesem Grund soll in einer Gesamtbaumaßnahme mit der Sanierung auch der Umbau der Aula / des Eingangsbereichs in einen als Mensa und Versammlungsstätte nutzbaren Raum durchgeführt werden. Ein entsprechendes Raumprogramm wurde unter Beteiligung der Schulleitung, der betroffenen Fachdienste sowie des Planungsbüros und Schulberaters abgestimmt. Die Mensa soll zum Schuljahr 2021/2022 fertiggestellt werden. Durch die Entmietung aller Räume im Kirchenkreisamt werden zudem jährliche Einsparungen in Höhe von 50.000 € erreicht.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 461.000 € erforderlich. In 2020 müssen Aufträge in Höhe von 406.000€ erteilt werden. Davon werden voraussichtlich 100.000 € in 2020 zur Auszahlung kommen.
Die für den Einbau der Mensa benötigten Haushaltsmittel sind über die Nachtragssatzung 2020 entsprechend im IV-Programm abgebildet. Auf diese darf jedoch erst nach Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde sowie anschließender öffentlicher Auslegung zugegriffen werden. Die übrigen Aufträge für die Brandsanierung der Grundschule Klein Hehlen müssen allerdings zeitnah vergeben werden. Vom Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist eine gemeinsame Durchführung des Einbaus der Mensa mit den noch anstehenden Sanierungsmaßnahmen geboten um Synergieeffekte unter anderem bei der Ausschreibung zu erreichen. Zudem ist eine zeitnahe Ausschreibung angezeigt um die termingerechte Fertigstellung zu gewährleisten. Aus diesem Grund sollen im Vorgriff auf die Nachtragssatzung 2020 bereits jetzt die entsprechenden Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Deckung erfolgt aus den bereitgestellten Haushaltsmitteln sowie der Verpflichtungsermächtigung für den Neubau GS Bruchhagen (211000-0960482-7871169). Diese Haushaltsmittel werden durch Mittelverschiebungen in die Folgejahre im Haushaltsjahr 2020 nicht mehr in voller Höhe benötigt.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
2 | 211000 - Grundschulen | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) | Euro |
Jährl. Mietaufwendungen | -50000 | ||
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
50000 | ||
Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
| 211000 - Grundschulen | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
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| Baumaßnahme | 461000 |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
- 461000 | ||
Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen
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Projektverantwortlicher (Dezernent): | Frau McDowell |
Höhe der geplanten Auszahlungen: | 461.000 € |
Geplante Projektdauer: | 1 Jahr |
Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts: | 31.07.2021 |
Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten): | 13.600 € AfA, Sachkosten |
Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Auswirkung für Integration:
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Klimaauswirkungen:
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