Mitteilungsvorlage - MV/0074/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorläufige Jahresabschlussprognose 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Kenntnisnahme
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17.03.2020
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01.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Kenntnisnahme
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09.07.2020
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Sachverhalt:
Nach der derzeitigen Prognose wird sich für das Rechnungsjahr 2019 folgendes Gesamtergebnis ergeben:
| Haushaltsplan 2019 | Vorläufiges Rechnungsergebnis 2019 | Plan / Ist Abweichung |
Summe ordentliche Erträge
| 208.146.800,00 € | 200.799.978,66 € | - 7.346.821,34 € |
Summe ordentliche Aufwendungen | 213.306.300,00 € | 203.641.811,06 € | - 9.664.488,94 € |
Ordentliches Ergebnis (Saldo ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) | -5.159.500,00 € | -2.841.832,40 € | 2.317.667,60 € |
außerordentliche Erträge
| 3.179.100,00 € | 5.338.336,44 € | 2.159.236,44 € |
außerordentliche Aufwendungen
| 0,00 € | 392.862,00 € | 392.862,00 € |
außerordentliches Ergebnis
| 3.179.100,00 € | 4.945.474,44 € | 1.766.374,44 € |
Jahresergebnis (ord. Erg. + außerordentliches Ergebnis) | - 1.980.400,00 € | 2.103.642,04 € | 4.084.042,04 € |
Zzgl. Bedarfszuweisung des Landes Niedersachsen für finanzschwache Kommunen | 0,00 € | 5.000.000,00 € | 5.000.000,00 € |
Insgesamt wird damit im Gesamtergebnishaushalt ein positives Jahresergebnis in Höhe von 7,1 Mio. € erwartet. Selbst ohne Einrechnung der Bedarfszuweisung ist das Gesamtergebnis positiv, das ordentliche Ergebnis deutlich verbessert. Dies zeigt die Erfolge einer vorsichtigen Haushaltsplanung und einer restriktiven Bewirtschaftung.
Die positive Entwicklung ist u.a. auf Mehrerträge aus den Zuwendungen und Umlagen (0,6 Mio. €), dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (1,0 Mio. €), erhöhten Steuereinnahmen im Bereich der Vergnügungssteuer (0,3 Mio. €), der Gewerbesteuer (0,3 Mio. €) und der Grundsteuer B (0,3 Mio. €) zurückzuführen. Mit den genannten Mehrerträgen konnten Mindererträge, u.a. im Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer (-0,3 Mio. €), kompensiert werden.
Bei den öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Entgelten konnten Mehreinnahmen (von insgesamt 1,2 Mio. €) erzielt werden.
Durch die Überleitung der Sozialhilfe an den Landkreis ergeben sich bei den Kostenerstattungen und -umlagen Mindererträge (-13,5 Mio. €). Dem sind die Minderaufwendungen bei den Transferzahlungen (8,8 Mio.€) entgegenzurechnen. Bei der Haushaltsplanung wurde der gesamte Fallbestand im Haushaltsjahr 2019 berücksichtigt, die Überleitung und damit Übernahme in den Kreishaushalt erfolgte jedoch sukzessive mit der Erfassung im Datenhaushalt des Landkreises. Die Abwicklung der Überleitung kann das Ergebnis noch positiv beeinflussen, ist aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar.
Im Bereich der Zinsen und ähnlicher Finanzerträge konnte nach Kompensation mit den entsprechenden Aufwendungen ein Mehrertrag vereinnahmt werden (0,4 Mio. €).
Durch die Auflösung von Rückstellungen fallen auch die sonstigen ordentlichen Erträge höher aus (2,1 Mio. €).
Bei den Aufwendungen für das aktive Personal ergeben sich Minderausgaben von 4,7 Mio. €, diese sind mit unbesetzten Stellen (2,0 Mio. €), Wegfall von Lohnfortzahlungen (0,4 Mio. €) und diversen Veränderungen beispielsweise durch Stundenreduzierungen oder Elternzeit zu begründen. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 wurden solch wiederkehrenden Effekte bei der Bewirtschaftung der Personalkosten berücksichtigt. Ferner wirken sich veränderte Pensions- und Beihilfeansprüche auf die Aufwendungen aus. Im Rahmen des aktiven Personals auf die Personalaufwendungen, bei den Versorgungsempfängern auf die Aufwendungen für Versorgung. Die Ermittlung der Planansätze erfolgt hier aus den Mitteilungen der NVK des Vorjahres, diese sahen beim aktiven Personal einen Zuführungsbedarf für das Jahr 2019 vor. Der aktuellen Hochrechnung für das Jahr 2019 ist hingegen eine Minderung der Ansprüche (4,4 Mio. €) zu entnehmen. Ursächlich dafür ist ein Rückgang von 16 aktiven Mitarbeitern, 8 davon erwartungsgemäß durch die Überleitung der Jugendhilfe an den Landkreis. Die Minderung verteilt sich somit hälftig auf die Personalaufwendungen und das außerordentliche Ergebnis.
Der Planansatz für die Aufwendungen für Versorgung wurde hingegen überschritten (-3,4 Mio. €). Die Mitteilungen der NVK des Vorjahres sahen den Rückgang der Versorgungsempfänger vor; eine Besoldungserhöhung war nicht berücksichtigt, es war von einer Auflösung der Rückstellung auszugehen. Der aktuellen Mitteilung ist ein Zuwachs von 6 Versorgungsempfängern zu entnehmen, die beschlossene Besoldungserhöhung wurde berücksichtigt. Es ergibt sich ein Zuführungsbedarf.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden erst im Rahmen der Rückstellungsbildung überschritten (-1,5 Mio. €). Der Gesamtansatz der ordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt kann voraussichtlich auch nach Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung und ungewisse Verbindlichkeiten eingehalten werden.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden nicht ausgeschöpft (1,3 Mio. €).
Das außerordentliche Ergebnis wird im Wesentlichen durch Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und anderen Vermögensgegenständen um rund 1,8 Mio. €. verbessert.
Der Überschuss im Gesamtergebnis ist gem. § 24 Abs. 4 KomHKVO mit dem kameralen Sollfehlbetrag zu verrechnen. Dieser beträgt (noch) 16,27 Mio. €. Darüber hinaus bestehen Fehlbeträge in Höhe von rund 70 Mio. €.
Die positiven Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf den Finanzhaushalt. So ist es im Rechnungsjahr möglich die Tilgung (17,8 Mio. €) vollständig aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit (24,1 Mio €) zu leisten.
Es ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine Prognose handelt. Das Jahresergebnis kann sich durch noch ausstehende Prüfungsergebnisse und noch evtl. ausstehende Abschlussbuchungen verändern.
Die konkreten Abweichungen der Plan-Ansätze über 150.000 € werden im Rechenschaftsbericht 2019 erläutert.
