Beschlussvorlage - AN/0111/20-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der AfD-Fraktion "Live-Übertragungen der öffentlichen Rats- und Fachausschusssitzungen im Internet inkl. Speicherung auf der Homepage der Stadt Celle zum nachträglichen Aufruf"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 16 Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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09.07.2020
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat beschließt die Live-Übertragung der Sitzung des Celler Rates im Internet probeweise für einen Zeitraum bis Ende des Jahres, insbesondere auch, um für die Zeit, in der Einlassbeschränkungen und Abstandregelungen die Teilnahme von Besuchern der Rats-Sitzungen erschweren, den besonderen Herausforderungen der Öffentlichkeit der Sitzungen zu Corona-Zeiten gerecht zu werden. Die Aufzeichnung der Ratssitzung sollte wie bisher nachträglich auf der städtischen Homepage abrufbar sein. Die Verwaltung wird aufgefordert eine entsprechende Ausschreibung und Vergabe der Live-Übertragungen und Videoaufzeichnung der Ratssitzungen, zunächst bis zum Jahresende, durchzuführen.
b) Die Hauptsatzung wird wie folgt ergänzt:
§5b Videoübertragung im Internet
(1) Die Videoaufzeichnungen der öffentlichen Sitzung des Rates (§ 5a) werden zeitgleich im Internet als Livestream übertragen. Diese Internetübertragungen dürfen technisch nur abspielbar und nicht speicherbar sein.
(2) Jedem Ratsmitglied steht das Recht zu, nachdem der Ratsvorsitzende ihr/ihm das Wort erteilt hat, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Internetübertragung des eigenen Redebeitrags beendet bzw. im weiteren Fortgang der Sitzung des Rates unterlassen wird. Daneben steht dem Ratsvorsitzenden aufgrund seiner Ordnungsfunktion das Recht zu, die Internetübertragung zu untersagen. Die Beendigung der Internetübertragung ist im Protokoll zu vermerken.
c) Eine Live-Übertragung der Fachausschusssitzungen im Livestream wird aus Kostengründen zurückgestellt.
Sachverhalt:
Wie bereits im Jahr 2017 festgestellt, ist die Bereitstellung des öffentlichen Teils der Ratssitzungen im Internet via Live-Stream technisch kein Problem. Seinerzeit wurde der Antrag aus Kostengründen abgelehnt und die Hauptsatzung dahingehend abgeändert, dass Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates zulässig seien. Die Möglichkeit der Live-Übertragung ist bisher nicht vorgesehen, ebenso fehlt es an einer entsprechenden Regelung für die Fachausschüsse.
Seit dem 26.10.2017 werden die Sitzungen des Rates der Stadt Celle aufgezeichnet und nachträglich als Podcast auf www.celle.de veröffentlicht. Zusätzlich seit diesem Jahr werden die Podcasts auch via Facebook angekündigt und beworben.
Weder das technische Knowhow noch die technische Ausstattung für Videoaufzeichnungen sind bei der Stadt Celle vorhanden und müssten daher entsprechend pro Sitzung eingekauft werden, bzw. als Paket ausgeschrieben werden. Mit der Weiterentwicklung der Technik in diesem Bereich, ist mit Produktionskosten pro Sitzung im mittleren dreistelligen Bereich zu rechnen, zzgl. der einmaligen Einrichtung eines Videokanals, um die Sitzung neben der Übertragung in den sozialen Medien auch auf der städtischen Homepage über eine externe Plattform (z.B. Youtube) einzubinden.
Pro Jahr finden etwa 8 Ratssitzungen und rund 43 Fachausschusssitzungen statt (Planung für 2020 Stand: November 2019 vor Corona). Eine Live-Übertragung des öffentlichen Teils der Rats- und Fachausschusssitzungen ist technisch und rechtlich grundsätzlich möglich.
Vor Beginn der Sitzung muss die oder der Leitende ausdrücklich auf die Aufnahme hinweisen. Ein Aushang, ähnlich wie bei Sportveranstaltungen, kann den Hinweis unterstützen, aber nicht ersetzen. Der Datenschutzbeauftragte empfiehlt darüber hinaus die Festinstallation einer Kamera, die ausschließlich den Bereich des Rednerpults filmt. Zuschaueraufnahmen sind nicht vorgesehen. Die Verwaltung stellt sicher, dass die Anforderungen des Datenschutzes eingehalten werden (z.B. Einverständniserklärungen von Dritten, die an den Sitzungen teilnehmen, wie Mitarbeitende der Stadtverwaltung, externe Fachleute). Außerdem trägt die Verwaltung während der Live-Übertragung durch Moderation und Begleitung in den sozialen Netzwerken dafür Sorge, dass es während der Videoübertragungen nicht zu verbalen Übergriffen auf Politik und Verwaltung kommt.
Somit entsteht mit der Einführung der Live-Übertragung ein vertretbarer zusätzlicher organisatorischer Aufwand vor und während der öffentlichen Sitzungen. Im Gegensatz zu den öffentlichen Ratssitzungen wird der personelle und finanzielle Aufwand für eine Übertragung und Aufzeichnung jeder Fachausschusssitzung seitens der Verwaltung aktuell als unverhältnismäßig hoch eingeschätzt.
Mit der Einführung der Videoübertragung von Ratssitzungen für die Sitzungen, bei denen die Teilnahme der interessierten Bürger durch die coronabedingten Einschränkungen erschwert ist, kann die Transparenz der politischen Entscheidungsfindung und die Öffentlichkeit der Sitzung zusätzlich unterstützt werden. Generell sollte eine Aufzeichnung auch später noch abrufbar sein, da nicht alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit nutzen können, die kommunalpolitischen Themen live zu verfolgen.
Ob der beschriebene finanzielle und organisatorische Aufwand nach Corona weiterhin gerechtfertigt erscheint, sollte zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Erfahrungen evaluiert werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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86,3 kB
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