Beschlussvorlage - BV/0104/20-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet Altstadt - Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Teilbereich Altstadt sowie Anpassung der Fördervoraussetzungen an die neuen Städtebauförderungsprogramme; hier: Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Städtebauförderung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Vorberatung
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08.07.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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09.07.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für den Teilbereich Altstadt einschließlich der erforderlichen Anpassungen der Fördervoraussetzungen an das neue Städtebauförderungsprogramm Lebendige Zentren – Erhalt und Sanierung der Orts- und Stadtkerne.
Sachverhalt:
Erfahrungsgemäß ist Voraussetzung in vielen Förderprogrammen, dass die beantragte Maßnahme im gesamtstädtischen, mindestens aber in einem teilräumlichen ISEK verankert ist. Mit der folgenden vorgeschlagenen Änderung wird diese grundlegende Voraussetzung geschaffen ohne dazu zum jetzigen Zeitpunkt bereits konkrete Maßnahmen mit Kosten benennen zu können. In Ergänzung zu Vorlage BV/0104/20 schlägt die Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und geänderter Förder- und Finanzierungsperspektiven daher vor, den Bestandsaufnahme-Text des ISEKs auf Seite 6 fortzuschreiben:
„Ein flächenhaftes sportliches Angebot kann jedoch in der Celler Altstadt, aufgrund des historischen Bebauungszusammenhangs, nicht vorgehalten werden, sodass dieses außerhalb des Altstadtkerns realisiert werden muss. Hier bieten sowohl die umliegenden Park- und Grünflächen entsprechende Möglichkeiten als auch die Sportstätten in direkter Nachbarschaft, wie beispielsweise das Otto-Schade-Stadion mit entsprechenden Nebengebäuden auf dem Saarfeld oder das Celler Badeland an der 77er Straße.“
In diesem Zusammenhang ist auch die Übersicht des Maßnahmenkatalogs von Seite 9 anzupassen. Hier wird ein Kreuz unter Punkt D für das Maßnahmenblatt „Umgestaltung von Plätzen und Verbesserung der Aufenthaltsqualität“ ergänzt.
Auf diesem Maßnahmenblatt (Seite 17) ergibt sich daraus folgende Ergänzung:
„Die Altstadt weist auf Grund Ihres historischen Bebauungszusammenhangs bisher keine Möglichkeiten der sportlichen Freizeitbetätigung aus, sodass auf die die Altstadt umgrenzenden Grün- und Freiflächen und bestehenden Sportanlagen wie beispielsweise das Otto-Schade-Stadion oder das Celler Badeland zugriffen werden muss. Sowohl die Freiflächen als auch die Sportanlagen eignen sich um die Bedarfe aus der Altstadt aufzunehmen und die Gesundheit und die soziale Integration der Bevölkerung zu stärken. Gleichzeitig wird auf diese Weise zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse beigetragen. Es ist beabsichtigt, die vorhandenen Anlagen vor diesem Hintergrund zukunftsfähig modern und nachhaltige zu entwickeln und dabei insbesondere auch Anreize für sportliche Betätigungen der Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt zu schaffen.“
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung soll verwaltungsseitig kurzfristig auf aktuelle veränderte oder ergänzte Fördervoraussetzungen reagiert werden können. Weitere Erläuterungen kann die Verwaltung mündlich vortragen.
