Beschlussvorlage - BV/0033/20-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Fördervoraussetzungen an die neuen Städtebauförderungsprogramme - Sanierungsgebiet Allerinsel -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Städtebauförderung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Vorberatung
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08.07.2020
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Erledigt
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Ortsrat Neuenhäusen
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Vorberatung
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08.07.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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09.07.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle bestätigt den Rahmenplan „Allerinsel“ in der Beschlussfassung vom 20.06.2018.
Der städtebauliche Rahmenplan Allerinsel inklusive der Fortschreibung aus 2018 wird mit dem Zusatz „zugleich Fortschreibung des Städtebaulichen integrierten Entwicklungskonzeptes (ISEK)“ versehen.
Eine Anpassung der Fördervoraussetzungen an die neuen Städtebauförderungsprogramme ist nicht erforderlich.
Sachverhalt:
Erfahrungsgemäß ist Voraussetzung in vielen Förderprogrammen, dass die beantragte Maßnahme im gesamtstädtischen, mindestens aber in einem teilräumlichen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) verankert ist.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die vorhandenen Grundlagen (ISEK aus 2007 und städtebaulicher Rahmenplan Fortschreibung aus 2018) nochmals differenziert betrachtet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass beispielsweise mit den Punkten 3.2.1 Schützenhalle (Theo-Wilkens-Halle) und 2.6.1 Allerauenpark des städtebaulichen Rahmenplans, Maßnahmen benannt sind, die nach derzeitigem Entwurfsstand voraussichtlich den Ansätzen des Investitionspakts „Goldener Plan“ 2020 (Sportstättenförderung) genügen werden. Es bleibt abzuwarten, wie der Investitionspakt final ausgestaltet wird, um daran anknüpfend diese Maßnahmen dann ggf. für eine Antragstellung vorbereiten zu können.
Die vorliegenden Ausarbeitungen erfüllen insgesamt die materiellen Anforderungen eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. Zur Rechtsklarheit im Hinblick auf die künftige Anwendbarkeit als grundsätzliche Voraussetzung in der Förderung empfiehlt die Verwaltung, den Städtebaulichen Rahmenplan Allerinsel inklusive der Fortschreibung aus 2018 mit dem Zusatz „zugleich Fortschreibung des Städtebaulichen integrierten Entwicklungskonzeptes (ISEK)“ zu versehen
