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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0131/20

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Ortsrat Altencelle

Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen

Ortsrat Blumlage/Altstadt

Ortsrat Boye

Ortsrat Garßen

Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt

Ortsrat Hehlentor

Ortsrat Klein Hehlen

Ortsrat Neuenhäusen

Ortsrat Vorwerk

Ortsrat Westercelle

Ortsrat Wietzenbruch

Ortsrat Neustadt/Heese

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Celle einschließlich der Anpassung der Celler Liste wird in der vorgelegten Fassung als Städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 11 BauGB beschlossen.


 

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Sachverhalt:

Im Jahr 2010 erfolgte der Beschluss des durch die CIMA in Zusammenarbeit mit der Stadt Celle und mit Unterstützung durch einen begleitenden Arbeitskreis erarbeiten Zentren- und Einzelhandelsentwicklungskonzeptes. In der Folgezeit bot dieses Konzept eine gute Grundlage für die Bewertung von Vorhaben und Projekten des Einzelhandels. Hierzu dienten sowohl die Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereiche und weiterer Zentren als auch die in diesem Zusammenhang ebenfalls vom Gutachter speziell für Celle erarbeitete Sortimentsliste der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente (Celler Liste).

 

Mit dem Beschluss des Konzeptes wurde auch vereinbart, dass das Konzept nach ca. 4 bis 5 Jahren einer Überprüfung bzw. Aktualisierung unterzogen werden soll. Die Erhebung der erforderlichen Einzelhandelsdaten für die Stadt Celle erfolgte umfassend im Zuge des Konsensprojektes Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover und wurde zwischenzeitlich um wichtige Änderungen im Celler Einzelhandelsbesatz ergänzt bzw. aktualisiert.

 

Im Zuge der Angebotsausschreibung für die Fortschreibung des Konzeptes erfolgte die Beauftragung des Büros Stadt+Handel aus Dortmund.

 

Die vorliegende Konzeption schreibt in diesem Zusammenhang das bestehende Konzept aus dem Jahr 2009/2010 fort. Dabei werden die folgenden Schwerpunkte gesetzt:

  • Markt- und Standortanalyse der aktuellen Einzelhandelssituation in Celle
  • Aufstellung einer aktuellen Einzelhandelsentwicklungskonzeption auf der Grundlage der stadtentwicklungspolitischen Zielstellung 
  • Darstellung der zukünftigen absatzwirtschaftlichen Entwicklungspotentiale vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung, den allgemeinen angebots- und nachfrageseitigen Trends im Einzelhandel sowie dem oberzentralen Versorgungsauftrag der Stadt Celle  
  • Überprüfung der übergeordneten Entwicklungszielstellungen zur Sicherung und Fortentwicklung der Einzelhandelsstandorte in Celle
  • Überprüfung und Anpassung der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche nebst Stärken- und Schwächenanalyse
  • Entwicklung eines qualifizierten Nahversorgungskonzeptes zur standortdifferenzierten Steuerung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels
  • Überprüfung und Anpassung der bisher bestehenden Celler Sortimentsliste unter Berücksichtigung der regionalen Sortimentsliste des Berichts zum Konsensprojektes Großflächiger Einzelhandel 2012
  • Überarbeitung der Steuerungsleitsätze in Form von klar formulierten Entwicklungsempfehlungen, die insbesondere vorhabenspezifische Zulässigkeitsentscheidungen und rechtssichere bauleitplanerische Festsetzungsmöglichkeiten vorbereiten.

 

Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in Celle zu sichern und dauerhaft zu stärken, stellt der vorliegende Entwurf für das Zentren- und Einzelhandelskonzept Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente in erster Linie für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die örtliche Bauleitplanung sowie Grundlagen für die Beratung von Projektentwicklern, Investoren und Immobilieneigentümer zur Verfügung.

Nachdem es sich schon bei der Aufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes als sinnvoll erwiesen hat einen begleitenden Arbeitskreis zur Aufstellung des Konzeptes einzurichten, wurde bei der Fortschreibung ebenso verfahren. Das Gutachterbüro konnte aus den Sitzungen wichtige Impulse und Informationen in den weiteren Arbeitsprozess übernehmen.

 

Der Entwurf der Fortschreibung hat in der Zeit vom 26. August bis zum 26. September 2019 ausgelegen. Eine Trägerbeteiligung einschließlich einer Beteiligung von Nachbargemeinden wurde in der Zeit vom 16. August bis zum 16. September 2019 durchgeführt. Im Rahmen der Auslegung sind durch die Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zum Konzept abgegeben worden. Im Rahmen der Trägerbeteiligung haben sich der Landkreis Celle, die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer zum vorgelegten Konzept geäußert. Die Erkenntnisse aus den Anmerkungen sind in die Überarbeitung des Konzeptes eingeflossen, die jeweiligen Schreiben sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Wesentliche Änderungen des Konzeptes in Kürze:

 

Überprüfung und Anpassung der Nahversorgungsstandorte:

Im Ergebnis führt die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung von Nahversorgungszentren zur Herabstufung der bisherigen Nahversorgungszentren Heeseplatz und Windmühlenstraße. Künftig werden diese als Nahversorgungsstandorte eingeordnet.

 

Überprüfung und Bestimmung der zentralen Versorgungsbereiche:

Im Zuge der Überprüfung der Zentralen Versorgungsbereiche wurde der Bereich für die Altstadt nördlich des Nordwalls neu definiert und hier verringert. Darüber werden nach Lage differenzierte Empfehlungen zur weiteren Entwicklung des zentralen Versorgungsbereich Altstadt gegeben. Darüber hinaus wurde das Zentren- und Standortkonzeptes um Sonderstandorte erweitert.

 

Anpassungen der Celler Liste:

Wegen des bisherigen Fehlens in der Sortimentsliste 2009/2010 wurde das Sortiment Bettwaren neu ausgewiesen. Das Sortiment wird als zentrenrelevant eingestuft. Es erfolgt die Auflösung des Sortiments Babyartikel und eine Ausweisung des Sortiments Kinderwagen als nicht zentrenrelevantes Sortiment. Das Sortiment Babyartikel ist aus fachgutachterlicher Einschätzung nur bedingt abgrenzbar und wird daher den Sortimenten Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewaren, Bekleidung, Möbel usw. zugeordnet.

Durch die unterschiedlichen Eigenschaften hinsichtlich der Zentrenrelevanz (z. B. Transportfähigkeit, Kopplungsmöglichkeit, zielgerichtete Einkäufe) erfolgt eine Unterteilung der Sortimente Leuchten und Elektroartikel (Elektrokleingeräte). Beide Sortimente werden weiterhin als zentrenrelevant klassifiziert.

Aufgrund unterschiedlicher Eigenschaften erfolgt eine Trennung der Sortimente Möbel und Matratzen. Beide Sortimente werden zukünftig weiterhin als nicht zentren- bzw. nicht zentren- und nahversorgungsrelevant eingestuft.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

Auswirkung für Integration:

 

keine

 

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Anlagen

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