Beschlussvorlage - BV/0218/20
Grunddaten
- Betreff:
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Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 117 NKomVG für die Beschaffung digitaler Endgeräte an Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.09.2020
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Sachverhalt:
Das Land Niedersachsen hat im Rahmen der COVID-19 Pandemie im Juli 2020 die Förderrichtlinie für das Sofortausstattungsprogramm für digital gestützten Unterricht veröffentlicht. Ziel der Fördermaßnahme ist es, einem möglichst hohen Anteil von, insbesondere bedürftigen Schülerinnen und Schülern den digitalen Unterricht mit schulgebundenen mobilen Endgeräten zuhause zu ermöglichen. Darüber hinaus können die Endgeräte auch im Unterricht verwendet werden. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung zur Projektfinanzierung gewährt. Für die Stadt Celle sind Mittel i.H.v. 144.757 EUR vorgesehen. Ein entsprechender Zuwendungsantrag wurde fristgerecht bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde gestellt. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass die Endgeräte noch in diesem Jahr bis spätestens 31.12.2020 beschafft werden. Es ist daher zeitlich zwingend notwendig, die entsprechenden Haushaltsmittel vorab überplanmäßig bereitzustellen, so dass nach Erhalt des Zuwendungsbescheides umgehend die Beschaffung der Endgeräte durchgeführt werden kann.
Die Deckung erfolgt, wie bereits erläutert, aus der 100%igen Förderung des Landes aus dem Sofortausstattungsprogramm für digital gestützten Unterricht (211000-2153063-6811140).
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
2 | 211000 - Grundschulen | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
Zuweisungen vom Land | 144.757 | Erwerb von Vermögensgegenständen | 144.757 |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
0 | ||
Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen
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Projektverantwortlicher (Dezernent): | Frau McDowell |
Höhe der geplanten Auszahlungen: | 144.757 |
Geplante Projektdauer: | 3 Monate |
Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts: | 31.12.2020 |
Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten): | 29.000 € AfA |
Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
