Beschlussvorlage - BV/0220/20
Grunddaten
- Betreff:
-
89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Gewerbeflächen - Hohe Wende" - Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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24.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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08.10.2020
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Hehlentor
Beschlussvorschlag:
1. Über die vorgebrachten Anregungen zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbeflächen - Hohe Wende“ sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der Beschlussvorschläge in Anlage Nr. 3 zu dieser Vorlage beschlossen.
2. Die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbeflächen – Hohe Wende“ wird beschlossen (Feststellungsbeschluss). Der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Ortsteil Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 2000 m
Größe des Plangebietes: 3,8 ha
geplante Nutzungen: Erweiterung der Gewerblichen Bauflächen
Im Frühjahr 2011 wurde durch die britische Regierung der Truppenabzug der britischen Armee aus dem Standort Celle bekannt gegeben. Somit steht die Kaserne Hohe Wende für eine weitere Verwendung zur Verfügung. Neben umfassenden Überlegungen, welche zur Konversion des Kasernengeländes angestellt werden, hat die Firma Luhmann einen Teil der Flächen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben, um den Firmenstandort zu erweitern.
Das in Rede stehende Gebiet ist derzeit noch als Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Als planungsrechtliche Grundlage im Sinne der vorbereitenden Bauleitplanung ist daher die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle erforderlich. Die Flächen werden zukünftig als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 153 der Stadt Celle „Gewerbegebiet Hohe Wende – Süd“ soll über die Festsetzungen die verbindlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Firma Luhmann schaffen. Seine Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren.
Bisheriges Verfahren:
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die Einleitung des Verfahrens zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Der Beschluss über die Aufstellung wurde am 13.12.2014 ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 12.12.2014 (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderungen) bis 16.01.2015, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 15.12.2014 bis 16.01.2015 statt.
Die Beteiligung des Ortsrates Hehlentor gemäß § 94 NKomVG fand in dessen Sitzung am 23.10.2019 statt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 13.12.2019 bis 31.01.2020 durchgeführt.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 26.11.2019 dem angefertigten Entwurf vom 02.10.2019 und der zugehörigen Begründung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung wurde am
07.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf zu 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle lag mit der zugehörigen Begründung sowie wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten bzw.
Stellungnahmen in der Zeit vom 13.12.2019 bis 31.01.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Auswirkung für Integration:
nein
Klimaauswirkungen:
Da sowohl innerhalb der Sonderbaufläche als auch mit der geplanten Nutzung ein maximaler
Versiegelungsgrad von 80 % ermöglicht wird, ist keine Verschlechterung der lufthygienischen oder klimatischen Auswirkungen zu erwarten.
Durch die mit der konkreten Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes verbundene mögliche Versiegelung der derzeit unversiegelten Flächen kommt es zu Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft, da hierdurch potenzielle Erwärmungsflächen innerhalb des Plangebietes entstehen können.
Dies führt zu klimatischen und lufthygienischen Beeinträchtigungen (Verminderung der Klimaausgleichsfunktion), die in der verbindlichen Bauleitplanung über den Biotopflächenwert abgebildet und ausgeglichen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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599,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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364,2 kB
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