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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0221/20

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Hehlentor

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Über die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 153 der Stadt Celle "Gewerbegebiet Hohe Wende - Süd" sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der Beschlussvorschläge in Anlage Nr. 3 zu dieser Vorlage beschlossen.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 153 der Stadt Celle "Gewerbegebiet Hohe Wende - Süd" wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) beschlossen sowie der zugehörigen Begründung zugestimmt.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:  Ortsteil Hehlentor

Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 2000 m

Größe des Plangebietes:  3,8 ha

geplante Nutzungen:   Erweiterung des Gewerbegebiets

 

Im Frühjahr 2011 wurde durch die britische Regierung der Truppenabzug der britischen Armee aus dem Standort Celle bekannt gegeben. Neben umfassenden Überlegungen, welche zur Konversion des Kasernengeländes angestellt werden, hat die Firma Luhmann einen Teil der Flächen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben, um den Firmenstandort, wie seit Jahren geplant, zu erweitern. Die von der Fa. Luhmann in Auge gefasste Fläche war Teil des kaserneneigenen Sportplatzes.

 

Der Vorhabenträger hat einen Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bauleitplanes vorgelegt und damit seine Absicht zur Realisierung belegt. Da sich die zukünftigen baulichen Nutzungen noch nicht konkret benennen lassen, wurde die Aufstellung von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf das Regelverfahren umgestellt.

 

Der vorliegende Entwurf sieht die Ausweisung eines Gewerbegebietes mit angrenzenden Grünflächen und einer Erschließung über die noch zu errichtende Straße auf dem ehem. Kasernengelände vor. Das zukünftige Gewerbegebiet ist in Teilgebiete gegliedert, die unterschiedliche Lärmkontingente für Emissionen aufweisen. Die Gliederung bezieht sich auch auf Betriebsleiterwohnungen, die nur im Teilgebiet GE4 ausnahmsweise zulässig sind.

 

Der zur Rede stehende Bauleitplan muss sich aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Celle entwickeln. Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle wird im Parallelverfahren der 89. Änderung geändert.

 

Bisheriges Verfahren:

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 der Stadt Celle beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 13.12.2014 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat mit Bekanntmachung vom 13.12.2014 vom 15.12.2014 bis zum 16.01.2015 stattgefunden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand mit Schreiben vom 15.12.2014 bis zum 16.01.2015 statt.

Der Ortsrat Hehlentor ist gemäß § 94 NKomVG in seiner Sitzung am 23.10.2019 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 26.11.2019 dem vom Planverfasser (infraplan GmbH) angefertigten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 153 vom 02.10.2019 und der zugehörigen Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung sowie deren Ort und Dauer wurden am 07.12.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 153 und die zugehörige Begründung haben in der Zeit vom 13.12.2019 bis zum 31.01.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 13.12.2019 bis zum 31.01.2020 durchgeführt.

 

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Auswirkung für Integration:

 

keine

 

Klimaauswirkungen:

 

Durch die mit der Planung verbundene mögliche Versiegelung kommt es zu Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft, da hierdurch potenzielle Erwärmungsflächen innerhalb des Plangebietes entstehen können. Gemeinsam mit zusätzlichen Lkw-Fahrten führt dies zu klimatischen und lufthygienischen Beeinträchtigungen für das Schutzgut. 

Die Verminderung der Klimaausgleichsfunktion für die angrenzenden Bereiche wird über den Biotopflächenwert abgebildet und ausgeglichen.

 

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Anlagen

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