Beschlussvorlage - BV/0223/20
Grunddaten
- Betreff:
-
105. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel Dörnbergstraße - Ost" - Einleitungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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24.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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08.10.2020
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Ortsteil Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 1,4 km
Größe des Plangebietes: ca. 1 ha
geplante Nutzungen: Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel
Die Mußwessels Besitzgesellschaft mbH & Co. KG hat als Vorhabenträgerin die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück im Bereich Dörnbergstraße / Wachtelweg im Stadtteil Hehlentor (Flurstücke 2/10, 2/6 teilweise und 5/5 teilweise, Flur 129, Gemarkung Celle beantragt. Auf der Fläche soll ein Nahversorgungsmarkt mit ca. 1500 m² Verkaufsfläche errichtet werden. Der Flächennutzungsplan stellt das Areal als Wohnbaufläche dar. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans soll dort eine Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel dargestellt werden. Parallel wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan VBB 29 aufgestellt.
Auswirkung für Integration:
Durch das Vorhaben wird die Nahversorgung aller Bevölkerungsgruppen im Ortsteil Hehlentor gesichert und verbessert. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen profitieren von einer verbesserten und barrierefreien Nahversorgung.
Klimaauswirkungen:
Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung gegenüber der Nullvariante zusätzliche CO2-Äquivalenz-Emissionen entstehen werden.
Um die Klimaauswirkungen (vorwiegend auf das Mikroklima) zu reduzieren, werden im Laufe des Bauleitplanverfahrens Festsetzungen erarbeitet, wie z.B. extensive Begrünung bei Flachdächern, verpflichtende Baumpflanzungen auf dem Grundstück und im Straßenraum sowie Verbote unnötiger Flächenversiegelungen (Verbot von Schottergärten).
Im weiteren Verfahren werden - unter Einbindung des städtischen Klimaschutzbeauftragen - die Auswirkungen der Planung näher ermittelt und evtl. weitere Empfehlungen zur Berücksichtigung und gegebenenfalls Kompensation benannt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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205,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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340,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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