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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0208/20-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Für den in der Anfrage angesprochenen Allerabschnitt ist der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Süd unterhaltungspflichtig. Von dort hat die Stadt Celle folgende Stellungnahme erhalten:

 

Die beschriebene Veränderung des Erscheinungsbildes der Aller lässt sich nicht nur im Bereich Allerwehr und Ziegeninsel feststellen, vielmehr kann man es an vielen Stellen der Aller und ihrer Nebengewässer und auch in anderen Flussgebieten vorfinden. Im Grundsatz wird in der Anfrage auch bereits das eigentliche Problem benannt. Durch die niedrigen Wasserstände der letzten Jahre kommt es zu der veränderten Gestaltung der Flussgebiete und man findet diese Sedimentanlandungen mit Bewuchs vor. Es handelt sich somit um eine natürliche Reaktion der Gewässer. Man kann davon ausgehen, dass es bei zukünftigen Hochwasserereignissen wieder zu einer Verlagerung der Sedimentanlandungen kommt. Ausbaggerungen stellen immer einen großen Eingriff in das natürliche Gewässergefüge dar und kommen daher nur mit Bedacht zum Einsatz. Aktuell nehmen wir diese nur im Bereich von Altarmen entlang der Aller vor, um die Anbindung zwischen Hauptgewässer und Altarm zu erhalten. In dem genannten Bereich wurden in der Vergangenheit daher keine Ausbaggerungen vorgenommen und aktuell sehe ich auch keine Notwendigkeit hierfür. Ich erachte die notwendige Vorflut der Aller hier als sichergestellt. Ich verweise hierzu auch auf die Wasserrahmenrichtlinie, die einen guten, naturnahen Zustand der Oberflächengewässer anstrebt. Die verlangte „Aufräumaktion“, um wieder ein einheitliches Erscheinungsbild zu erzielen, steht dem völlig entgegen. Sohlpeilung führen wir in zeitlichen Abständen im Bereich Allerbrücke und Wehranlage durch, hier zeigen sich keine Auffälligkeiten einer übermäßigen Anlandung.“

 

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Anlagen

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