Beschlussvorlage - BV/0079/20-1
Grunddaten
- Betreff:
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"Überarbeitung der gültigen Vegetationssatzung im Sinne einer Baumschutzsatzung zum Schutz von mehr Bäumen und Baumschutzgruppen" - Antrag Nr. AN/0092/19 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Umwandlung der bestehenden Vegetationsschutzsatzung in eine Baumschutzsatzung nach Hannoveraner Vorbild" - Antrag Nr. AN/0174/19 der SPD-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Verkehr und Technische Dienste
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Bereit
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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01.10.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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08.10.2020
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Sachverhalt:
Seit dem 01.07.1986 gibt es in Celle die Vegetationsschutzsatzung. Die Satzung ermöglicht einen flexiblen und nach fachlichen Kriterien ausgerichteten Umgang mit zu schützenden Landschaftsbestandteilen. Die Erfahrungen im Umgang mit der Vegetationssatzung sind durchweg positiv. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Celle sind für das Thema Baumschutz sensibilisiert und wenden sich diesbezüglich an die Verwaltung und erhalten von dort eine kostenfreie Beratung. Im Rahmen der Haushaltsmittel unterstützt die Stadt darüber hinaus Baumeigentümer bei der Baumpflege.
Regelungen der Vegetationsschutzsatzung in Celle:
- Komplettes Stadtgebiet der Stadt Celle
- Ortsbildprägende Bäume, Baumgruppen, Hecken, Gehölzgruppen und kleine Wäldchen, außer Wald, Kleingarten und Gärtnereien
- Ausschließlich private Bäume, entweder auf Antrag der Eigentümer oder auf Vorschlag der Verwaltung
- Alle Baumarten, meist Laubbäume
- Variable Baumgröße
- Ersatzpflanzung, nach Abwägung
- Zuständig ist der Grünbetrieb
- Pflegezuständig Eigentümer, jedoch auf Antrag Ausführung der Baumpflege durch die Stadt bei 50 % Kostenübernahme
- Menge: aktuell 917 Stück bzw. Landschaftsbestandteile
- Personalaufwand: 1/10 MA Antragsbearbeitung zzgl. Pflegeleistungen
(2019: Kosten ca. 13.600 €; Vergütung: ca. 7.000 €).
Angelehnt an die Mustersatzung des Deutschen Städtetages gibt es in vielen Städten das Modell der flächendeckenden Baumschutzsatzung, wobei letztlich jede Kommune eigene Kriterien aufstellt. Die Satzungen unterscheiden sich vor allem nach folgenden Variablen:
Geltungsbereich:
Gesamtes Stadtgebiet, nur für Siedlungsbereiche, nur private Bäume und kein Schutz städtischer Bäume.
Baumgröße:
Ab welcher Größe soll ein Baum geschützt werden, welcher Stammumfang, welcher Stammdurchmesser.
Baumart:
Nur Laubbäume, nur bestimmte Laubbäume, auch bestimmte Nadelbäume.
Sonstige Kriterien:
Sind auch Hecken geschützt, werden bei zulässiger/genehmigter Fällung Ersatzpflanzung gefordert oder erfolgt ein Ausgleich in Geld.
Alle Faktoren bestimmen die Anzahl der geschützten Bäume und damit den Aufwand für die Erfassung, die Kontrolle, die Auftragsbearbeitung und letztlich den Personalbedarf dafür unabhängig davon, wer innerhalb der Stadtverwaltung zuständig ist.
Die Baumschutzsatzung in Hannover ist sehr umfassend und stellt z. B. auch Sträucher unter Schutz. Dementsprechend hoch ist der Personalaufwand für die Kontrolle und Bearbeitung der ca. 4.500 Anträge im Jahr: fünf Mitarbeiter bei der Unteren Naturschutzbehörde. Die Städte Braunschweig und Langenhagen haben dagegen erst 2001/2002 ihre Baumschutzsatzungen abgeschafft, setzen auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürger und sind nicht für Kahlschlag oder fehlendes Stadtgrün bekannt.
Abhängig von den Variablen/Kriterien (s. o.) schätzt die Verwaltung den Mehraufwand bei einer Einführung einer flächendeckenden Baumschutzsatzung mit zwei zusätzlichen Stellen für die Auftragsbearbeitung und Kontrollen und zuzüglich einer 0,5 Stelle für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Auch die jetzige Vegetationsschutzsatzung mit ihren Regelungen müsste in eine neue Satzung überführt werden. Alles in allem ist die Verwaltung gegen die Einführung einer neuen Satzung und plädiert für die Aufrechterhaltung des bestehenden Vegetationsschutzes.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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54,7 kB
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