Beschlussvorlage - BV/0206/20
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung über die Bewerbung als LEADER-Region "Lachte-Lutter-Oker" für die Förderperiode 2021 bis 2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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24.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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08.10.2020
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Erledigt
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Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
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Kenntnisnahme
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27.10.2020
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Altenhagen, Garßen, Groß Hehlen, Klein Hehlen
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Celle mit ihren Ortsteilen Altenhagen, Garßen, Groß Hehlen, Klein Hehlen bewirbt sich um die Aufnahme in das LEADER-Förderprogramm 2021–2027. Sie ist bereit, mit der Gemeinde Eschede, der Samtgemeinde Lachendorf und der Samtgemeinde Meinersen und ggf. weiteren Partnern die LEADER-Region Lachte–Lutter–Oker zu bilden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Realisierung der Bewerbung vorzu-nehmen.
Sachverhalt:
Die EU unterstützt mit LEADER seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum. Die aktuelle Förderperiode der EU ist begrenzt auf den Zeitraum 2014–2020, die neue Förderperiode umfasst den Zeitraum 2021-2027.
Ziel des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nie-dersachsen (ML) ist, in der kommenden Förderperiode erstmals flächendeckend LEADER-Regionen in Niedersachsen auszuweisen. Trotz dieses flächendeckenden Ansatzes wird mit Beginn der neuen Förderperiode dennoch ein Wettbewerb im Rahmen der Gemeinschaftsini-tiative LEADER ausgeschrieben, eine Bewerbung als LEADER-REGION ist erforderlich.
Bei Anerkennung als LEADER-Region erhält diese ein Budget, das sie nach eigenem Er-messen im Rahmen ihrer Regionalen Entwicklungsstrategie für die Umsetzung eigener Pro-jekte einsetzen kann. Die Höhe des Budgets für die LEADER-Regionen steht noch nicht fest. In der letzten Förderperiode lag das Budget je nach Größe der Region zw. 2 Mio. und 2,8 Mio. Euro, die Förderquote betrug bis zu 80%.
Zwischen 2007 - 2013 war die Stadt Celle als Teil einer LEADER-Region „Lachte-Lutter-Lüß“ bereits erfolgreich tätig. In der Förderperiode 2014-2020 war die Stadt Teil einer ILE-Region ohne eigenes Budget. Die Beteiligung in einer LEADER-Region ist durch das „eigene“ LEADER-Budget allerdings weitaus attraktiver.
Ziele und Prioritäten des Landes Niedersachsen 2021-2027 (EFRE, ESF, ELER)
Innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandel befördern
- kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründungen stärken, Nachwuchs- und Fach-kräftepotenzial heben
- Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen sichern
- Arbeitnehmer und Unternehmen an den Wandel im Bereich der Digitalisierung oder anderer großer Umbrüche anpassen (z. B. E-Mobilität)
- Fachkräftesicherung durch Aktivierung von weiteren Erwerbspersonen- und Qualifi-zierungspotenzialen
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sicherstellen, Zugang zur Kinderbetreuung verbessern
Umwelt- und Klimaschutz ausbauen
Zukunftsfähigkeit sowie Chancengerechtigkeit und Teilhabe sichern
- Lebensqualität und Daseinsvorsorge erhalten und ausbauen
- Lösungen für den demografischen Wandel finden (soziale Innovationen)
- Basisdienstleistungen der ländlichen Bevölkerung (z. B. Gesundheit, Nahversorgung mit wichtigen Waren und Dienstleistungen, soziale Begegnung) sichern
Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität einer nachhaltigen Landwirtschaft sichern (ELER)
Lokale Entwicklungen befördern
Konkret für die Ortsteile Altenhagen, Garßen, Groß Hehlen, Klein Hehlen wurde die Mach-barkeitsstudie: „Ausbau der Freizeit- und Tourismusinfrastrukturen - Rad-Rundweg“ erstellt, ein Konzept das sowohl ortsteilbezogene Einzelvorhaben als auch ortsteilübergreifende Ideen durch die Anknüpfung an überregionale Rad- und Wanderwege verbindet.
Gesamtkosten Planung 26.993,96 Euro
Förderfähige Ausgaben: 26.993,96 Euro
Eigenanteil: 9.987,77 Euro
Beantragte/erhaltene Zuwendung: 17.006,19 Euro
Festsetzungsbescheid/Auszahlungsmitteilung vom 29.07.2020
Das Konzept soll noch in diesem Jahr für die Umsetzung beantragt werden. Dadurch kann die Bewilligung und Förderung noch im Rahmen der bestehenden Förderperiode erfolgen. Andernfalls würde die Umsetzung in die neue Förderperiode verschoben, die Antragstellung wäre dann erst 2023-24 möglich. Die Kostenschätzung ergab eine Bruttosumme von 145.317 Euro, eine Umsetzung ohne Förderung ist nicht möglich.
Die Ortsteilbürgermeister haben ihr Interesse an der weiteren Mitarbeit innerhalb der LEA-DER-Region signalisiert.
Klimaauswirkungen:
Das LEADER-Förderprogramm stellt bei der Auswahl der Projekte hohe Anforderungen an Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Zu den Schwerpunkten zählen:
• Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe (Sicherung des traditionellen Handwerks, Hofläden, Biolandwirtschaft, Nahversorgung),
• Kompetenzen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Sektorkopplung weiter ausbauen,
• Potenziale für Energieeffizienz und zur Emissionsvermeidung nutzen, natürliche Res-sourcen schonen
• Klimaschutz, Biodiversität, Natur- und Gewässerschutz sowie Tierwohl befördern (ELER), biologische Vielfalt verbessern, Umweltverschmutzung verringern, nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sichern (z. B. Wasser, Böden)
• Förderung regenerativer Energien, Nahwärmeversorgung
• Unterstützung bei der Pflege und Erstellung klimaneutraler Freizeitbeschäftigung (z.B. Wander- und Radwege) mit regionaler und überregionaler Bedeutung,
• Stärkung des klimaneutralen Tourismus
• Pflege und Erhaltung ländlicher Siedlungen mit der typischen regionalen Baukultur, (Wieder-) Verwendung natürlicher und traditioneller Baustoffe.
Finanzielle Auswirkungen:
Voraussetzung für die Teilnahme am LEADER-Wettbewerb ist die Erstellung eines gebietsbe-zogenen ländlichen regionalen Entwicklungskonzeptes (REK). Dafür sind ggf. zusätzliche Mittel in den Haushalt einzustellen, damit der Antrag durch ein externes Büro vorbereitet werden kann. Die genaue Höhe ist derzeit nicht bekannt. In der letzten Förderperiode wurde den Regionen für die Erstellung des REK ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75 % auf brutto gewährt. Es ist davon auszugehen, dass eine vergleichbare Förderung auch in der neuen Periode gewährt wird.
Kosten entstehen für die Aufstellung / Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzeptes „Lachte-Lutter-Oker“. Bei geschätzten Planungskosten von 45- bis 50.000 Euro brutto würden pro Kommune Kosten in Höhe von 3.125 bis 4.620 Euro entstehen, bei einer 75 % Förderung und je nachdem, ob die Mehrwertsteuer mit gefördert wird.
Die jährlichen anteiligen Kosten für das Regionalmanagement können derzeit noch nicht ge-nannt werden, da das Gesamt-Budget noch nicht feststeht, maximal 25% des Budgets können für Kosten des Regionalmanagements verwendet werden.
Auswirkung für Integration:
nein
