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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0209/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Förderrichtlinie der Stadt Celle für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden innerhalb des Geltungsbereiches der Sanierungssatzung der Stadt Celle für den Stadtteil „Neuenhäusen“.

 

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Sachverhalt:

Das Gebiet „Neuenhäusen“ wurde im Jahr 2019 in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen und wird ab dem Programmjahr 2020 im Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ fortgesetzt und weiterentwickelt.

Dem Antrag auf Programmaufnahme liegt das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit der darin enthaltenen Kosten- und Finanzierungsübersicht zu Grunde. Darin sind auch Mittel für private Baumaßnahmen, Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit der Bauanlagen und die Begrünung von Fassaden und Dächern als Maßnahme des Klimaschutzes bzw. Anpassung an den Klimawandelvorgesehen von insgesamt 1.350.000 € vorgesehen. Die Aufteilung hinsichtlich des jährlichen Mitteleinsatzes für private Sanierungsvorhaben erfolgt entsprechend der jährlich einzureichenden Haushaltanmeldung.

Mit den vorgesehenen Fördermitteln beabsichtigt die Stadt Celle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie deren Außenanlagen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet im Rahmen der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Niedersachsen mit Städtebauförderungsmitteln zu bezuschussen. Die Förderungshöhe soll sich im Regelfall aus einer Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB) ergeben. Dabei wird der unrentierliche Kostenanteil einer Modernisierung ermittelt. Der Modernisierungszuschuss kann bis zu maximal 40 % der unrentierlichen Kosten betragen.

Zur Ermittlung des unrentierlichen Kostenanteils bei einer Modernisierung einzelner Gewerke (Teilmodernisierung z.B.: Dach, Fenster, Fassade), ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mittels KEB-Berechnung nicht zweckmäßig. Hier soll die Förderung über die Gewährung von pauschalen Zuwendungen erfolgen. Dabei werden Zuschüsse bis zu 40 % gewährt. Unter wirtschaftlicher Betrachtung des Verwaltungsaufwandes einer Fördermaßnahmenabrechnung müssen die aus der Maßnahme entstehenden Kosten gemäß Kostenschätzung oder Kostenanschläge mindestens 3.000,00 € (brutto) betragen.

Um der Verwaltung eine Beratung der Grundstückeigentümer im Sanierungsgebiet zu ermöglichen, ist es sinnvoll und erforderlich, eine Förderrichtlinie zu erlassen, aus der sich die Eckdaten einer möglichen Förderung ergeben. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. In der Anlage ist der Entwurf einer Förderrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Neuenhäusen“ beigefügt. Die Verwaltung schlägt vor, zur Umsetzung der städtebaulichen Sanierungsziele die Förderrichtlinie der Stadt Celle für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden innerhalb des Geltungsbereiches der Sanierungssatzung der Stadt Celle für den Stadtteil „Neuenhäusen“ zu beschließen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Ja / im Rahmen der insgesamt vorgesehenen Fördermittel für private Vorhaben gem. Kosten- und Finanzierungsübersicht – 1.350.000 € im Satzungszeitraum von 15 Jahren. Die Aufteilung bzw. Streckung der Mittel erfolgt gem. den jährlichen Bewilligungen der zuständigen Bewilligungsbehörde – NBank- und den jeweiligen jährlichen Haushaltsanmeldungen.)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen 

 (ankreuzen, falls zutreffend)

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat III

Produkt

 

     

     

 

Einzahlungen

511600.6811125 (Zuweisung 2/3 Bund-Land)

 

Euro

Auszahlungen 511600.7871072 (Sanierung)

 

Euro

     

900.000 €

     

1.350.000 €

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit: 450.000 €

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

     Hr. Kinder

Höhe der geplanten Auszahlungen:

     1.350.000

Geplante Projektdauer:

     15 Jahre

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

     31.12.2034

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

     -

 

 

Auswirkung für Integration:

keine

 

 

 

Klimaauswirkungen:

Ja / positiv. In den insgesamt vorgesehenen Fördermitteln für private Vorhaben sollen 100.000 € speziell für die Förderung der Begrünung von Fassaden und Dächern als Maßnahme des Klimaschutzes und Anpassung an den Klimawandel unter spezieller Berücksichtigung des ökologischen Mehrwertes eingesetzt werden. Darüber hinaus sollen auch im Rahmen des übrigen Mitteleinsatzes für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen energetische Sanierungsmaßnahmen und die Nutzung klimaschonender Baustoffe gefördert werden, um einen Beitrag für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu leisten.

 

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Anlagen

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