Beschlussvorlage - BV/0219/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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22.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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08.10.2020
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Sachverhalt:
Aufgrund der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt der Stadt Celle war die Verwaltung verpflichtet, einen Nachtragshaushalt zu erstellen. Dieser wurde mit einem negativen Gesamtjahresergebnis in Höhe von -13,39 Mio. € am 09.07.2020 durch den Rat der Stadt Celle beschlossen und liegt der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vor.
Gem. § 110 Abs. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist die Stadt Celle verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen und gemeinsam mit der Haushaltssatzung zu beschließen. Dieses ist zunächst unterblieben, weil das Land bereits Bestrebungen hatte, durch eine Änderung der NKomVG eine Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines HSK im Falle einer Pandemie zu ermöglichen.
Am 15.07.2020 wurden durch die Hinzufügung des § 182 NKomVG Sonderregelungen für epidemische Lagen in das Kommunalverfassungsgesetzt aufgenommen. Gem. Abs. 4 Nr. 3 dieser Norm kann die Vertretung beschließen, dass in dem von der Pandemie betroffenen Haushaltsjahr oder in den betreffenden Haushaltsjahren und in den beiden Folgejahren ein HSK nicht aufgestellt wird, soweit wegen der festgestellten epidemischen Lage der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann.
Festzustellen ist, dass das negative Jahresergebnis 2020 auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen ist, da die Verwaltung vor dem Eintreten der Pandemie mit einem positiven Ergebnis sowohl für das Jahr 2020 also auch für die Folgejahre ausgegangen ist. Vor diesem Hintergrund bestünde die Möglichkeit, auf die Erstellung eines HSK für das betreffende Jahr oder/und die Folgejahre zu verzichten.
Nach ausführlicher Prüfung ist die Verwaltung zu dem Entschluss gekommen, keine der beiden Möglichkeiten zu nutzen und legt dem Rat ein Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2020 vor.
Die Verwaltung hält den Verzicht auf die Erstellung eines HSK nicht als zielführend. Die Stadt Celle hat durch intensive Konsolidierungsmaßnahmen erreicht, dem Rat der Stadt Celle erstmals für das Jahr 2020 und die Folgejahre einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Ein Nachlassen der Konsolidierungsbemühungen aufgrund der negativen Auswirkungen einer Pandemie würde diesen Bemühungen entgegenlaufen. Es ist nicht abzusehen wie lange die Wirkung der Pandemie nachhält, so dass bereits frühzeitig gegengesteuert werden sollte, um mittelfristig der Krise zu entgehen.
Trotz der Konsolidierungsmaßnahmen hält die Stadt Celle es für erforderlich, die Investitionstätigkeit nicht weiter einzuschränken und -auch wie es Bund und Länder fordern- die Konjunktur in Zeiten der Corona-Krise zu unterstützen. Dies bedeutet allerdings auch, dass eine Neuverschuldung im angemessenen Maß in Kauf genommen wird.
Umso wichtiger ist die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, damit die Stadt Celle mittelfristig die Tilgung aus dem Saldo laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaften kann.
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wird die Aufstellung eines HSKs bei der Genehmigung des Haushaltes positiv bewertet.
Ungeklärt ist derzeit, inwieweit sich ein Verzicht auf die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes auf die Gewährung von Fördermitteln auswirkt. Zum Nachweis der „Finanzschwäche“ einer Kommune kann von der Erstellung eines HSKs abhängig sein. Die Thematik wurde bereits an die Kommunalaufsicht adressiert und wird auch von Seiten der Stadt weiterverfolgt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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80,5 kB
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