Beschlussvorlage - BV/0224/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Celle "Einzelhandel Dörnbergstraße Ost" mit Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 "Einzelhandel Dörnbergstraße" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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24.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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08.10.2020
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Hehlentor
Beschlussvorschlag:
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VBB 29 der Stadt Celle „Einzelhandel Dörnbergstraße Ost“ mit Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 "Einzelhandel Dörnbergstraße" wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Ortsteil Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 1,4 km
Größe des Plangebietes: ca. 1 ha
geplante Nutzungen: Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel
Die Mußwessels Besitzgesellschaft mbH & Co. KG hat als Vorhabenträgerin die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück im Bereich Dörnbergstraße / Wachtelweg im Stadtteil Hehlentor (Flurstücke 2/10, 2/6 teilweise und 5/5 teilweise, Flur 129, Gemarkung Celle beantragt. Auf der Fläche soll ein Nahversorgungsmarkt mit ca. 1500 m² Verkaufsfläche errichtet werden. Parallel wird der Flächennutzungsplan innerhalb der 105. Änderung angepasst.
Beabsichtigt ist die Errichtung eines Ersatzneubaus auf dem oben bezeichneten Grundstück für den zur Zeit noch vorhandenen Nahversorgungsstandort an der Dörnbergstraße 50. Konkret vorgesehen ist es, einen Gebäudekomplex mit
- einem neuen Lebensmittel-Vollsortimentmarkt mit einer Verkaufsfläche von 1.500 m²,
- einer baulich getrennten / selbstständig nutzbaren Apotheke mit einer Verkaufsfläche von 150 m²,
- einer Hausmeisterwohnung im Obergeschoss,
- den der Nutzung zugeordneten Kundenparkplätzen (ca. 120 Pkw-Stellplätze)
- sowie erforderliche Nebenanlagen (z.B. zur Niederschlagswasserbewirtschaftung)
zu errichten. Ziel ist es, den vorhandenen Einzelhandelsstandort zu ertüchtigen bzw. bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Die bauliche Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch die Mußwessels Besitzgesellschaft mbH & Co. KG als Vorhabenträger, der Betrieb des neu errichteten Marktes wird durch die H. Mußwessels GmbH erfolgen. Eine Fortführung der Nutzung des bisherigen Marktgebäudes für den nahversorgungsrelevanten Einzelhandel ist nicht vorgesehen. Die derzeit bereits bekannten städtebaulichen Grundparameter der Planung sind aus den beigefügten Unterlagen (Lageplan, Erdgeschossplan und Flächenermittlung) ersichtlich. Das für die Planung vorgesehene Grundstück ist derzeit nicht baulich genutzt. Es wird zu Teilen als Grünland und (im straßenabgewandten Bereich) landwirtschaftlich genutzt. Laut rechtsverbindlichem Bebauungsplan Nr. 29 II. Teil „Südlich Altenhäger Kirchweg“ wäre derzeit auf dem größten Teil des Plangebietes die Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen für die mittlerweile nicht mehr vorgesehene Nutzung „Bundesforschungsanstalt für Kleintierzucht“ zulässig.
Zu den relevanten städtebaulichen Belangen wurden bereits entsprechende Untersuchungen ins Werk gesetzt. Eine qualifizierte artenschutzrechtliche Betrachtung der im Plangebiet vorhandenen Strukturen befindet sich in Umsetzung, erste Ergebnisse einer fachgutachterlichen Untersuchung zum Schall liegen vor. Die Verträglichkeit des Vorhabens gemäß dem Zentren- und Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Celle (in welchem der Nahversorgungsstandort Dörnbergstraße / Hehlentor ausdrücklich thematisiert wird) ist untersucht und bestätigt worden. Die Bauleitplanung (inklusive qualifizierter Berücksichtigung der grünordnerischen Aspekte / Umweltbericht mit Eingriffsbilanz und Kompensationsflächenermittlung) wird von dem Fachbüro instara Institut für Stadt- und Raumplanung GmbH aus Bremen begleitet.
Mit dem Vorhaben sollen die Nahversorgungsstrukturen in diesem Sinne optimiert werden, was an dem Altstandort aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Mit der Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes könnte der bereits langjährig etablierte Nahversorger zukunftsfähig aufgestellt und die Versorgung im Stadtteil Hehlentor damit langfristig gesichert werden.
Auswirkung für Integration:
Durch das Vorhaben wird die Nahversorgung aller Bevölkerungsgruppen im Ortsteil Hehlentor gesichert und verbessert. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen profitieren von einer verbesserten und barrierefreien Nahversorgung.
Klimaauswirkungen:
Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung gegenüber der Nullvariante zusätzliche CO2-Äquivalenz-Emissionen entstehen werden.
Um die Klimaauswirkungen (vorwiegend auf das Mikroklima) zu reduzieren, werden im Laufe des Bauleitplanverfahrens Festsetzungen erarbeitet, wie z.B. extensive Begrünung bei Flachdächern, verpflichtende Baumpflanzungen auf dem Grundstück und im Straßenraum sowie Verbote unnötiger Flächenversiegelungen (Verbot von Schottergärten).
Im weiteren Verfahren werden - unter Einbindung des städtischen Klimaschutzbeauftragen - die Auswirkungen der Planung näher ermittelt und evtl. weitere Empfehlungen zur Berücksichtigung und gegebenenfalls Kompensation benannt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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202,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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340,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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4 MB
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5
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(wie Dokument)
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62 kB
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6
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(wie Dokument)
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406,7 kB
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7
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(wie Dokument)
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18,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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544,7 kB
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9
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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