Beschlussvorlage - BV/0247/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt "Umgestaltung und Sanierung des Celler Badelandes": Teilnahme am Projektaufruf 2020 auf Grundlage des Bundesprogramms "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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22.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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08.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Rat billigt die Teilnahme der Stadt Celle am Projektaufruf 2020 auf Grundlage des Bundesprogramms "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" für das Projekt "Umgestaltung und Sanierung des Celler Badelandes". Die Stadt Celle hat die "Umgestaltung und Sanierung des Celler Badelandes" als Einzelmaßnahme fristgerecht zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" 2020 angemeldet und erklärt ihre Absicht, die Sanierungsmaßnahme per Weiterleitungsvertrag der Fördermittel an die Stadtwerke Celle GmbH durchführen zu lassen. Die Stadt Celle erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebaufördermittel des Landes und des Bundes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Sanierung des Celler Badelandes aufzubringen. Der Rat verpflichtet sich im Falle eines positiven Fördermittelbescheids die erforderlichen Mittel aufzubringen und im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2021 im investiven Finanzhaushalt einzustellen.
Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellt der Bund gemeinsam mit den Ländern für das Jahr 2020 kurzfristig Fördermittel im Rahmen des Programms „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ zur Verfügung. Der Investitionspakt ergänzt die Städtebauförderung im Hinblick auf die Sportstätten.
Im aktuellen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Neuenhäusen werden bereits Sport- und Naherholungsangebote im Rahmen der Bestandserhebung zum Untersuchungsgebiet und der angrenzenden Bereiche dargestellt und entsprechend hohe Bedarfe insbesondere an weiteren Sportgelegenheiten ausgewiesen. Ein sportliches Angebot, insbesondere im Bereich Schwimmsport und Wasserfreizeitspaß, kann in der Fläche des Untersuchungsbereiches „Neuenhäusen“ nicht vorgehalten werden, sodass dieses außerhalb des Untersuchungsgebietes in Anspruch genommen werden muss.
Das Celler Badeland trägt als Sport- und Freizeitangebot herausragend zur Wohn- und Freizeitqualität der Stadtteile Neuenhäusen und Altstadt sowie der Gesamtstadt bei und spielt für Menschen aller Altersstufen eine wichtige Rolle hinsichtlich der Sicherung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge. Bei der Anlage handelt es sich um die Errichtung einer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen im Sinne des § 148 Absatz 2 Nr. 3 BauGB. Gem. § 148 Abs. 1 Satz 2 können diese Einrichtungen auch außerhalb des Sanierungsgebiets errichtet werden. Die Maßnahme ist somit grundsätzlich förderfähig, da sie durch die Sanierung bedingt ist. Die Maßnahme ist zur Erreichung der Ziele und Zwecke der Sanierung erforderlich. Die Sanierungsbedingtheit ergibt sich folglich aus dem ISEK und den städtebaulichen Planungen.
Das in 1963 fertiggestellte Celler Badeland befindet sich im zentralen Stadtkern von Celle an der Grenze zum Stadtteil und Sanierungsgebiet „Neuenhäusen“ sowie „Altstadt“. Notwendige Sanierungen und bauliche Änderungen sind in den nächsten Jahren fortlaufend für alle Bereiche zwingend erforderlich, um das Bad für die nächsten Jahrzehnte zu erhalten und ein adäquates Angebot für Schulen, Vereine und die Öffentlichkeit vorzuhalten. Mit dem Antrag auf Fördermittel sollen nur die reinen Schwimmerbereiche saniert werden. Nachdem dem Antrag auf Sanierung des Badelandes 2018 auf Grundlage des Bundesprogramms für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur für das Projekt "Sanierung des Celler Badelandes" nicht entsprochen wurde (vgl. dazu BV/221/18), konnte bislang noch keine Sanierung umgesetzt werden. Bei erfolgreicher Teilnahme an dem nun avisierten Projektaufruf könnte zumindest ein Teil der notwendigen Maßnahmen nun umgesetzt werden.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Fördermittelantrags. 2020 beteiligt sich der Bund mit 75 v. H., das Land Niedersachsen mit 15 v. H. und die Stadt Celle mit 10 v. H. an den förderungsfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 1.228.920,00 Euro. Damit ergibt sich eine mögliche Förderung i.H.v. 1.106.028,00 Euro sowie ein städtischer Eigenanteil von 122.892,00 Euro. Mit dem Antrag erklärt sich die Stadt Celle bereit, die angegebenen Eigenmittel von ihr als eigene Finanzmittel aufzubringen. Die erforderlichen Eigenmittel werden im Durchführungszeitraum 2021, 2022 erbracht. Der Rat der Stadt Celle beschließt somit die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme in Form einer Weiterleitung der Fördermittel an die Stadtwerke Celle GmbH, Magnusstr. 2, 29221 Celle, als Eigengesellschaft der Stadt Celle und Eigentümer sowie Betreiber des Celler Badelandes. Die Sanierung des Celler Badelandes erfolgt durch die Stadtwerke.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Das Förderprogramm sieht eine maximale Förderung von 90% der Projektsumme vor. Dieses entspricht einer Zuwendung des Bundes in Höhe von rund 1,1 Mio. €. Der städtische Eigenanteil von 10% für die Umgestaltung und Sanierung des Celler Badelandes beträgt insgesamt rund 123.000 € und ist im investiven Finanzhaushalt für 2 Jahre einzuplanen. Für 2021 werden voraussichtlich maximal 72.200 € an Eigenmitteln benötigt. Eine Erbringung des Eigenanteils durch die die Stadtwerke Celle GmbH ist laut Förderprogramm nicht vorgesehen.
Das Projekt ist im Falle einer 90%igen Bezuschussung des Bundes im hohen Maße wirtschaftlich. Eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht, dass die Stadt Celle aufgrund ihrer Verwaltungs- und Finanzkraft in der Lage ist, die beabsichtigte Maßnahme durchzuführen, wird derzeit eingeholt. Eine positive Bescheinigung wird angenommen. Insofern geht die Verwaltung davon aus, dass eine Überzeichnung im investiven Finanzhaushalt genehmigt wird.
Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
II | 424100 | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
6810015 | 1.106 T€ | 7815019 | 1.229 T€ |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
- 123 T€ | ||
Auswirkung für Integration:
Das Celler Badeland trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration bei, da es Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten anzieht und diesen die Möglichkeit verschafft, gemeinsam sportlichen Aktivitäten nachzugehen und Spaß zu haben. Dieser Effekt wird durch die günstigen Eintrittspreise und die teilweise Barrierefreiheit des Badelands verstärkt, um allen Bürgerinnen und Bürgern einen Besuch zu ermöglichen
