Mitteilungsvorlage - AN/0269/20-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion DIE LINKE/BSG "Anfrage gemäß § 16 Geschäftsordnung zur Aufnahmequote von Asylbewerber*innen / UmA"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat II
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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08.10.2020
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Sachverhalt:
Die Stellungnahme der Verwaltung lautet wie folgt:
Frage 1: Hat die Stadt Celle aktuell die Quote hinsichtlich der Aufnahme von Asylbewerber*innen erfüllt? Wenn ja, wann sind die nächsten Zuweisungen zu erwarten? Wenn nein, wie viele Personen könnten der Stadt Celle aktuell zugewiesen werden?
Die Stadt Celle hat die Quote von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erfüllt. Es sind somit keine Zuweisungen zu erwarten.
Die Stadt Celle verweist hier auf die Zahlen des Landkreises Celle. Dem Landkreis wird durch die zuständige Landesaufnahmebehörde mitgeteilt, wie hoch die Zuweisungsquote ist.
Zum 30. September 2020 hat die Stadt Celle die Zuweisungszahlen mit 214 Personen über der Zuweisungsquote erfüllt.
Frage 2: Hat die Stadt Celle aktuell die Quote hinsichtlich der Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UmA) erfüllt? Wenn ja, wann sind die nächsten Zuweisungen zu erwarten? Wenn nein, wie viele Jugendliche könnten der Stadt Celle aktuell zugewiesen werden?
Die Stadt Celle hat keine eigene Quote zur Aufnahme unbegleitet minderjähriger Flüchtlinge. Diese wird über die Landesjugendämter dem zuständigen Jugendamt kommuniziert. Die Stadt Celle ist hier an die Quote des Kreisjugendamtes angeschlossen.
Frage 3: Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (UmA) haben im Jahr 31.12.2018 und am 31.12.2019 (oder anderer Stichtag) in Celle gelebt? Wie viele sind es aktuell?
Zum 31.12.2018 haben sieben unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Stadt Celle gewohnt.
Zum 31.12.2019 haben 13 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Stadt Celle gewohnt.
Derzeit wohnen 17 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Stadt Celle
Frage 4: Wie beurteilt die Stadt Celle die Kapazitäten von stationären Jugendhilfeeinrichtungen in Celle hinsichtlich der Aufnahme unbegleiteter Ausländer*innen (UmA)?
Zu den Kapazitäten der Jugendeinrichtungen kann die Ausländerbehörde der Stadt Celle keine Einschätzungen und Beurteilungen vornehmen. Hier sind die Jugendeinrichtungen selbst oder das Kreisjugendamt zu befragen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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50,4 kB
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