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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0286/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

Die zur Änderungssatzung vom 26.11.2020 mit Rückwirkung zum 01.01.2015 in der BV/285/20 dargestellten Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsgericht Lüneburg vom 18.09.2020 (Az.: 3 A 114/18) haben durch die erforderliche Neuberechnung auch Auswirkung auf die Gebührenhöhe für das Gebührenjahr 2016.

In der synoptischen Gegenüberstellung der Fassung der rückwirkenden Satzungsänderung für 2015 und der neuen Fassung für 2016 sind die Änderungen in rot dargestellt.

Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Paragrafen, der wie folgt geändert wird:

 

-          In § 11 sind aufgrund der geänderten Kalkulationen die Gebührensätze entsprechend angepasst worden.

 

Die Kalkulation der Gebührensätze erfolgte auf Grundlage der Betriebsabrechnung 2016. Es wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung für 2016 rückwirkend anzupassen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnungen für 2016 sind als Anlage 4 und 5 beigefügt.

 

Zur besseren Übersicht der Veränderungen bei den Gebühren wird auf die Anlage 3 verwie-sen.

 

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Anlagen

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