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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0290/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

Die zur Änderungssatzung vom 26.11.2020 mit Rückwirkung zum 01.01.2015 in der BV/285/20 dargestellten Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsgericht Lüneburg vom 18.09.2020 (Az.: 3 A 114/18) haben durch die erforderliche Neuberechnung auch Auswirkung auf die Gebührenhöhe für das Gebührenjahr 2020.

In der synoptischen Gegenüberstellung der Fassung der rückwirkenden Satzungsänderung für 2019 und der neuen Fassung für 2020 sind die Änderungen in rot dargestellt.

Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Paragrafen, der wie folgt geändert wird:

 

-          In § 11 sind aufgrund der geänderten Kalkulationen die Gebührensätze entsprechend angepasst worden

 

Die Kalkulation der Gebührensätze erfolgte auf Grundlage der Betriebsabrechnung 2019 sowie unter Berücksichtigung zu erwartender Einflüsse auf die Betriebskosten der technischen Anlagen. Es wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung für 2020 rückwirkend anzupassen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnungen für 2020 sind als Anlage 4 und 5 beigefügt.

 

Zur besseren Übersicht der Veränderungen bei den Gebühren wird auf die Anlage 3 verwie-sen.

 

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Anlagen

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