Beschlussvorlage - BV/0222/20
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 25 Ace 2. Ä. der Stadt Celle "Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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24.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Ortsrat Altencelle
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Anhörung
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10.11.2020
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Altencelle
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 25 Ace 2. Ä. der Stadt Celle „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, mit Planzeichnung und Textfestsetzungen sowie der dazugehörenden Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB beschlossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Altencelle
Entfernung zum Stadtzentrum: rd. 6,2 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: rd. 0,18 ha
geplante Nutzung: sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmung Abfallwirtschaft
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Betriebsbereiches des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle geschaffen werden. Dazu wird die in der 1. Änderung des Bebauungsplanes ausgewiesene Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Trockenbiotop“ in sonstiges Sondergebiet „Abfallwirtschaft“ geändert i. S. v. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Änderung befindet sich innerhalb der im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Celle festgesetzten Sondergebietsfläche, Zweckbestimmung „Abfallentsorgungsanlage“.
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 Ace, 2. Änderung „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 19.05.2020 bis 12.06.2020 statt. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 16.05.2020. Parallel dazu erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 0,18 ha am nördlichen Ortsrand von Celle, Ortsteil Altencelle.
Die im Rahmen der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace geplante Erweiterung führt dazu, dass der vorhandene 730 m² große Trockenbiotop vollständig verloren geht. Gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Die Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung von geschütztem Magerrasen auf dem Flurstück 59/29, Flur 5, Gemarkung Altencelle zur Erweiterung der Gewerbeflächen wurde auf Grund des gutachterlich nachgewiesenen Ausgleichs am 15.10.2019 durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Celle erteilt.
Aus dem Gutachten ergeben sich zusammenfassend die folgenden Ergebnisse:
Der Ausgleich des Verlustes von 730 m² gesetzlich geschützter Sandtrockenrasen erfolgt auf einer Fläche an der Kreuzung des Wilhelm-Heinichen Ringes mit der Bundesstraße 214 im Westen Celles. Die Fläche wurde doppelt so groß gewählt, weil dort noch fragmentarische Sandtrockenrasenvegetation vorhanden ist und der Aufwertungseffekt dadurch geringer ist. Die Bedingungen für die Entwicklung von Sandtrockenrasen entsprechen in der Wertigkeit den Bedingungen der auszugleichenden Fläche.
An europäisch geschützten Tierarten auf der Erweiterungsfläche sind ausschließlich Vögel und Fledermäuse beachtlich. Die Bedingungen für die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen sind in den textlichen Festlegungen geregelt.
Die Anhörung des Ortsrates Altencelle erfolgt gemäß § 94 Abs.1 Satz 2 Nr.2 NKomVG am 10.11.2020.
Finanzielle Auswirkungen:
Sämtliche Planungskosten werden durch den Vorhabenträger übernommen. Die Kompensationsmaßnahmen werden durch einen zu erstellenden städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB geregelt.
Auswirkung für Integration:
nein
Klimaauswirkungen:
Die folgenden stadtplanerischen Maßnahmen zur Klimaanpassung und Grünordnung wurden getroffen:
- Gegenüber dem Vorentwurf wurde der schützende Abstand zu der Reihe Eichen außerhalb des Geltungsbereichs am Alten Postweg, parallel zur Bau- bzw. Grundstücksgrenze, von 3 auf 5 m erhöht.
- Der Geltungsbereich wurde in westliche Richtung erweitert, um diesen Schutzstreifen auch für den fortlaufenden Baumbestand zu sichern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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186,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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847,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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635,2 kB
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