Beschlussvorlage - BV/0259/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Breites Moor" (NSG LÜ 26) in der Gemeinde Eschede, Landkreis Celle, und der Stadt Celle - Herstellung des Einvernehmens der Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum; Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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12.11.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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26.11.2020
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Garßen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt das Einvernehmen der Stadt Celle zum Beschluss des Kreistags vom 09.09.2020 zum Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Breites Moor“ (NSG LÜ 26) in der Gemeinde Eschede, Landkreis Celle, und der Stadt Celle
Sachverhalt:
Der Landkreis Celle ist gemäß Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zuständige Behörde zum Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) "Breites Moor" in den Gemarkungen Garßen und Habighorst (Lage siehe Übersichtskarte Anlage 2), da der größte Teil des bereits seit Jahrzehnten bestehenden NSG im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Landkreises Celle liegt und eine einheitliche Regelung erforderlich ist.
Die aktuelle Überarbeitung und Neuformulierung der NSG-Verordnung wurde erforderlich zur Berücksichtigung von Erhaltungszielen nach der FFH-Richtlinie, da das NSG "Breites Moor" als FFH-Gebiet in das europäische Netz Natura 2000 aufgenommen wurde.
Der Landkreis Celle hat das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange durchgeführt und die im Verfahren erhobenen Einwendungen und Hinweise in einer synoptischen Übersicht (s. Tabelle Anlage 3) bearbeitet.
Relevante Einwände, die Belange der Stadt Celle betreffen, wurden nicht erhoben.
Am 09.09.2020 hat der Kreistag den Beschluss über die NSG-Verordnung gefasst. Da von diesem Beschluss auch Flächen in der Gemarkung Garßen betroffen sind, ist die förmliche Herstellung des Einvernehmens durch Beschluss des Rates erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken zur Herstellung des Einvernehmens.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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741,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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791,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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