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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0309/20

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Keine

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 4 beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

 

 

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Sachverhalt:

 

 

Gem. § 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen der Stadt Celle grundsätzlich kostendeckende Gebühren zu erheben.

 

Basis der Berechnung der Gebühren 2021 ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2019. Die Gebührenbedarfsberechnung 2021 lässt moderate Anpassungen notwendig werden, die

vor allem im Bereich der Bestattungsdienstleistungen erforderlich sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Beim Friedhof handelt es sich um eine gebührenfinanzierte Einrichtung. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird auf die Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.

 

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Anlagen

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