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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0266/20-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt und ist damit erledigt.

Die Verwaltung wird alternativ beauftragt, eine notwendige Anzahl an CO2Sensoren für Schulen, Kitas und Sitzungsräume zu beschaffen.

 

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Sachverhalt:

Mittlerweile ist das Gros der Forschergemeinde der Überzeugung, dass neben Schmierinfektionen und Tröpfchen, die noch kleineren Aerosol-Partikel eine entscheidende Rolle bei der Übertragung von Sars-CoV-2 spielen. Insofern ist es wichtig, in den Grundschulen und anderen öffentlichen Gebäuden geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Aerosol-Partikel-Konzentration zu verringern.

 

Der FDP-Antrag AN/0266/20 schlägt dazu die Ausstattung mit geeigneten Raumluftreinigern vor und verweist auf eine Studie der Universität der Bundeswehr München. Nach Auswertung der Studie müssen derartige Geräte drei Kriterien erfüllen:

  1. Der Volumenstrom der Geräte muss mindestens dem sechsfachen des Raumvolumens pro Stunde entsprechen. Ein durchschnittlicher Klassenraum hat 60 m² x 3 m Raumhöhe = 180 m³.
  2. Der Filter muss eine Leistung nach der EN 1822-1 aufweisen, um 99,995% der Aerosolpartikel abzuscheiden
  3. Das Gerät muss hinreichend geräuscharm sein, um den Unterricht oder den Sitzungsverlauf nicht zu stören.

 

Mobile Luftreiniger sind Geräte, die die Raumluft nur nach dem Umluft-Prinzip filtern. Eine Luftreinigung ist mit diesen Geräten möglich, aber keine Reduzierung der CO2-Anteile in der Raumluft. Mobile Geräte müssen eine hohe Filterklasse haben und der Filter muss jährlich gewechselt werden.

 

Für Klassenräume und Fachräume mit einer Raumgröße von bis zu 60m² und einem garantierten 6-fachen Luftwechsel wären leistungsstarke Luftreiniger notwendig.

Anschaffungskosten:                                                                                        ca. 3.000,-€/Stück

Wartung mit Filterwechsel:                                                                                       ca.   600,-€/Jahr

Stromkosten:                                                                                                                 ca.  250,-€/Jahr

 

Flächendeckend müssten ca. 226 Räume in den Grundschulen (Aktuell 141 Klassen) damit ausgestattet werden. Hinzu kommen 47 Räume in den Kitas und 8 Sitzungsräume im Neuen Rathaus. Unabhängig von sich abzeichnenden Lieferproblemen unterstellt, die Geräte würden 2021 zur Verfügung stehen, belaufen sich die Kosten für das erste Jahr auf über 1.000.000 €.

 

Zusätzlich wäre an jeder Einrichtung ein Gerätebeauftragter zu bestellen, der darauf achtet, das die Geräte turnusgemäß gewartet und insbesondere sachgemäß betrieben werden. Gerade der Filterwechsel kann problematisch sein, weil dabei noch aktive Viren freigesetzt werden könnten.

 

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, über Alternativen nachzudenken.

 

Das Umweltbundesamt hat am 15.10.2020 eine Empfehlung zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen herausgegeben. Dies lässt sich auch auf öffentliche Räume und Kindertagesstätten übertragen.

Das Umweltbundesamt kommt zu dem Ergebnis, dass mobile Luftreiniger allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet sind. Es empfiehlt vielmehr „richtiges Lüften“.

 

Der am 22.10. veröffentlichte Niedersächsische Hygiene-Rahmenplan Corona Schule gibt für die Schulen folgendes vor:

„Zur Reduktion des Übertragungsrisikos von COVID 19 ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Es ist das „20 – 5 – 20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht) zu befolgen. Die Lüftung hat als eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster zu erfolgen (in Abhängigkeit von der Außentemperatur über 3 bis 10 Minuten). Während des Lüftens kann grundsätzlich Unterricht stattfinden.“

 

Zur Unterstützung der Lüftungsintervalle schlägt das Umweltbundesamt CO2-Ampeln vor, da Kohlendioxid ein guter Indikator für „verbrauchte“ Luft ist. Diese kleinen unproblematisch zu transportierenden Geräte kosten je nach Ausstattung zwischen 50 und 150 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf die mobilen Luftreinigungsgeräte aus Kosten- und mangelnden Wirksamkeitsgründen zu verzichten. Als Ergänzung zum Hygiene-Rahmenplan Corona Schule, für die Kitas und die Sitzungsräume sollten CO2Sensoren beschafft und zur Verfügung gestellt werden. Sie sind auch nicht flächendeckend für jeden Klassenraum erforderlich, sondern pro Schule einige wenige, da damit die Intervallzeiten pro Klassenraum getestet werden können. Zudem gibt es für das Handy einen CO2-Timer, der eingesetzt werden könnte.

 

Gleiches gilt für die Kitas und die öffentlichen Sitzungsräume. Für letztere können die Geräte am Counter im Neuen Rathaus verwaltet werden.

 

Die Kosten dafür halten sich dann im überschaubaren Rahmen und können aus Unterhaltungstiteln gezahlt werden.

 

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Anlagen

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