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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0298/20

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Blumlage-Altstadt

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur 106. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel Burgstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:  Ortsteil Blumlage - Altstadt

Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 1100 m (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:  ca. 10.650 m²

geplante Nutzungen:   großflächiger Lebensmitteleinzelhandelsmarkt

 

Der Vorhabenträger EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH hat am 22.10.2020 für die im beigefügten Plan gekennzeichneten Flurstücke mit einer Gesamtfläche 10.650 m² die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 1599 m² beantragt.  Ein Einzelhandelsmarkt mit einer Verkaufsfläche von über 800 m² ist nur in Kern- oder Sondergebieten zulässig. Der geltende Bebauungsplan Nr. 95 "Burgstraß / Nord" setzt für den Bereich ein Gewerbegebiet fest. Daher besteht ein Planungserfordernis. Die Änderung der Art der baulichen Nutzung von Gewerbegebiet in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel berührt die Grundzüge der Planung. Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle wird daher parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 „Einzelhandel 77er Straße / Burgstraße“ geändert.

 

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Auswirkung für Integration:

 

keine

 

 

Klimaauswirkungen:

 

Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung gegenüber der Nullvariante zusätzliche CO2-Äquivalenz-Emissionen entstehen werden.

 

Um die Klimaauswirkungen (vorwiegend auf das Mikroklima) zu reduzieren, werden im Laufe des Bauleitplanverfahrens Festsetzungen erarbeitet, wie z.B. extensive Begrünung bei Flachdächern, verpflichtende Baumpflanzungen auf den Grundstücken und im Straßenraum sowie Verbote unnötiger Flächenversiegelungen (Verbot von Schottergärten).

 

Im weiteren Verfahren werden - unter Einbindung des städtischen Klimaschutzbeauftragen - die Auswirkungen der Planung näher ermittelt und evtl. weitere Empfehlungen zur Berücksichtigung und gegebenenfalls Kompensation benannt.

 

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Anlagen

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