Beschlussvorlage - AN/0257/20-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Verlängerung der Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Gastronomie und Einzelhandel bis zum 30.06.2021"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Verkehr
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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26.11.2020
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Sachverhalt:
Der gesamte Einzelhandel und die Gastronomie hat wegen der Corona-Krise große Existenzsorgen. Die Kunden bleiben weg, sei es aus Furcht vor Ansteckung, oftmals auch wegen persönlicher ungewissen beruflicher und finanzieller Situation. In Folge der Corona-Krise und dem im November 2020 angeordneten Teil-Lock-Down, kommt die Gastronomie komplett wieder zum Erliegen. Auch wenn der Einzelhandel derzeit noch nicht von Schließungen bedroht ist, werden teilweise erhebliche Umsatzeinbußen beklagt. Ob diese Einbußen durch Fördermittel durch Bund und Land (bis zu 75%) ausgeglichen werden können, muss jeder einzelne Betreiber für sein Geschäft letztlich selbst entscheiden und hat die Möglichkeit entsprechende Anträge zu stellen.
Letztlich geht es um die Zukunft von Allen in dieser Region, um die Wirtschaft und damit um viele Arbeitsplätze, aber auch um die Stadt als Lebensraum, zentraler Ort für Tourismus und Treffpunkt für Jung und Alt.
Die Stadt Celle erhebt gemäß der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Sondernutzungsgebühren. Die Sondernutzungsgebührensatzung regelt in § 7, dass die Stadt im Einzelfall von der Festsetzung der Gebühr ganz oder teilweise absehen, sie ermäßigen oder erlassen kann, wenn die Erhebung oder Einziehung der Gebühr nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte darstellt oder die Sondernutzung im öffentlichen Interesse liegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,8 kB
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