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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0288/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

Die zur Änderungssatzung vom 26.11.2020 mit Rückwirkung zum 01.01.2015 in der BV/285/20 dargestellten Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsgericht Lüneburg vom 18.09.2020 (Az.: 3 A 114/18) haben durch die erforderliche Neuberechnung auch Auswirkung auf die Gebührenhöhe für das Gebührenjahr 2018.

In der synoptischen Gegenüberstellung der Fassung der rückwirkenden Satzungsänderung für 2017 und der neuen Fassung für 2018 sind die Änderungen in rot dargestellt.

Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Paragrafen, der wie folgt geändert wird:

 

-          In § 11 sind aufgrund der geänderten Kalkulationen die Gebührensätze entsprechend angepasst worden.

 

Die Kalkulation der Gebührensätze erfolgte auf Grundlage der Betriebsabrechnung 2018. Es wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung für 2018 rückwirkend anzu-passen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Ein-richtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfs-rechnungen für 2018 sind als Anlage 4 und 5 beigefügt.

 

Zur besseren Übersicht der Veränderungen bei den Gebühren wird auf die Anlage 3 verwie-sen.

 

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Anlagen

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