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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0289/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

Die zur Änderungssatzung vom 26.11.2020 mit Rückwirkung zum 01.01.2015 in der BV/285/20 dargestellten Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsgericht Lüneburg vom 18.09.2020 (Az.: 3 A 114/18) haben durch die erforderliche Neuberechnung auch Auswirkung auf die Gebührenhöhe für das Gebührenjahr 2019.

In der synoptischen Gegenüberstellung der Fassung der rückwirkenden Satzungsänderung für 2018 und der neuen Fassung für 2019 sind die Änderungen in rot dargestellt.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Paragrafen, die wie folgt geändert werden:

 

-          In § 11 sind aufgrund der geänderten Kalkulationen die Gebührensätze entsprechend angepasst worden.

-          In § 15 Abs.. 2 wird der Beauftragte geändert. Seit dem Jahr 2019 sind die Stadtwerke Celle Beauftragte i.S.d. § 15 Abs. 2. Entsprechende Verträge dazu sind geschlossen.

 

Die Kalkulation der Gebührensätze erfolgte auf Grundlage der Betriebsabrechnung 2019. Es wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung für 2019 rückwirkend anzu-passen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Ein-richtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfs-rechnungen für 2019 sind als Anlage 4 und 5 beigefügt.

 

Zur besseren Übersicht der Veränderungen bei den Gebühren wird auf die Anlage 3 verwie-sen.

 

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Anlagen

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