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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0312/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2021 in der beratenen Fassung.

 

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Sachverhalt:

Der Haushaltplanentwurf 2021 schließt in Folge der Corona-Pandemie mit einem negativen Jahresergebnis ab. Ein ausgeglichenes Jahresergebnis ist je nach Pandemieverlauf erst wieder ab 2023 zu erwarten. Somit besteht grundsätzlich das Erfordernis, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) gemäß § 110 Abs. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu erstellen und vom Rat gemeinsam mit der Haushaltssatzung beschließen zu lassen. Nach § 182 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 NKomVG kann die Vertretung bei einer zuvor festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschließen, dass in dem betreffenden Haushaltsjahr oder den betreffenden Haushaltsjahren ein HSK nach § 110 Abs. 8 NKomVG nicht aufgestellt werden muss, soweit wegen der festgestellten epidemischen Lage der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann.

 

Das geplante negative Gesamtergebnis 2021 ist auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Dies spiegelt sich auch in der ursprünglichen Planung für 2020 und der entsprechenden mittelfristigen Finanzplanung wider. Vor Pandemiebeginn wurde für 2021 noch mit einem Gesamtüberschuss in Höhe von 3,6 Mio. EUR geplant. Insbesondere durch negative Steuer- und Zuweisungsprognosen erscheint ein Haushaltsausgleich für 2021 aber nicht mehr realistisch.

 

Ein Verzicht auf die Erstellung eines HSKs ist nach Auffassung der Verwaltung jedoch nicht zielführend. Die konsequente Haushaltskonsolidierung der letzten Jahre hat zu einer stetigen Verbesserung der städtischen Finanzen geführt und den ursprünglich geplanten Haushaltausgleich überhaupt erst ermöglicht. Zudem gilt die Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen aus 2019 weiterhin. Hiernach hat sich die Stadt Celle verpflichtet, ab dem Jahr 2021 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Sofern das Ziel nicht erreicht werden kann, sind laut Zielvereinbarung geeignete Maßnahmen einzuleiten, die eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung sicherstellen. Ein Nachlassen der Konsolidierungsbemühungen aufgrund der negativen Auswirkungen einer Pandemie würde diesen Bemühungen entgegenlaufen und Beurteilungen bzgl. künftiger Bedarfszuweisungen negativ beeinflussen. Die Aufstellung eines HSK würde bei der Haushaltsgenehmigung zudem positiv bewertet werden und ggf. die Höhe der Eigenanteile bei Förderprogrammen reduzieren.

 

Das in der Anlage beigefügte HSK ist wie bisher in quantifizierbare Maßnahmen und Prüfaufträge unterteilt. Zudem wurden die entsprechenden Beschlüsse zu den Maßnahmen 1 – 5 bereits getroffen, das HSK dokumentiert insoweit noch die geplanten Konsolidierungsvolumina der bereits beschlossenen Maßnahmen.

 

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Anlagen

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