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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0316/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte geänderte Betriebssatzung für die Celler Zuwanderungsagentur.

 

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Sachverhalt:

Seit der Gründung der Celler Zuwanderungsagentur haben sich die Anforderungen an das Bildungsmanagement verändert. Das Gros der geflüchteten Familien und Einzelpersonen ist auf gutem Wege, sich in die Celler Stadtgesellschaft zu integrieren. Darauf stellt sich die Arbeit des Bildungsmanagements ein.

Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, soll die Betriebssatzung der Zuwanderungsagentur um den Begriff der Integration erweitert werden.

Die Betriebssatzung der Celler Zuwanderungsagentur ist daher mit Wirkung zum 01.01.2021 wie folgt anzupassen:

Bisher:

§ 1 Gegenstand des Eigenbetriebes

(2)   Gegenstand und Aufgabe des Eigenbetriebs ist das Betreiben einer zentralen Anlaufstelle für Flüchtlinge, die Unterbringung von Flüchtlingen (mit Ausnahme der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge) und die Weiterentwicklung des kommunalen Bildungs- und Qualifizierungsangebots für Flüchtlinge auch im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit Bildungsträgern.

 Neu:

(2)   Gegenstand und Aufgabe des Eigenbetriebs ist das Betreiben einer zentralen Anlaufstelle für Flüchtlinge, die Unterbringung von Flüchtlingen (mit Ausnahme der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge) und die Weiterentwicklung des kommunalen Bildungs- und Qualifizierungsangebots für Flüchtlinge auch im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit Bildungsträgern mit dem Ziel der Integration in die Stadtgesellschaft.

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind in der aktuellen Beschlussvorlage zum Haushalt dargestellt.

 

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Anlagen

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