Beschlussvorlage - AN/0339/19-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion "Überprüfung des Klimaschutzes an Grundschulgebäuden in Celle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Hochbau und Gebäudewirtschaft
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.11.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Grundsätzlich weist FD65 darauf hin, dass Maßnahmen für den Klimaschutz nicht gleichzusetzen sind mit Maßnahmen für einen hohen Raumkomfort.
Der Raumkomfort von Menschen in Innenräumen wird im Wesentlichen durch vier Faktoren beeinflusst:
- Operative Raumtemperatur
- Raumluftfeuchte
- CO2-Gehalt der Raumluft
- Intermediäre Einflüsse (Kleidung, persönliches Befinden)
Die operative Raumtemperatur wird auch als „empfundene Raumtemperatur“ beschrieben und setzt sich zusammen aus der Oberflächentemperatur der Raumumschließungsflächen und der Raumlufttemperatur. Je geringer die Oberflächentemperatur der Raumumschließungsflächen ist, desto höher muss die Raumlufttemperatur sein um ein behagliches Raumklima zu schaffen. Die Raumlufttemperatur wird direkt beeinflusst durch die Heizung (Heizkörper) und die internen Wärmelasten wie anwesende Personen und wärmeabgebende Geräte. Die Oberflächentemperatur hängt von der Wärmeleiteigenschaft des jeweiligen Bauteils und der Temperatur der Luft auf der Innen- und Außenseite ab. Wie die gemessene Raumtemperatur von den unterschiedlichen Menschen empfunden wird hängt zusätzlich noch vom persönlichem Befinden und der Kleidung ab.
Zustandsbericht der Grundschulen in Celle
Heizung
Die Wärmeversorgung der Grundschule erfolgt einheitlich über Gasbrennwertkessel mit Voreinstellung der Vorlauftemperatur über die Gebäudeleittechnik. Die Heizungsanlage wird eingeschaltet, sobald die Außentemperatur unter 18 °C liegt. Die Wärmeübergabe im Raum erfolgt über Heizkörper mit Thermostatventilen, die individuell einzustellen sind. Die Raumsolltemperatur ist dabei zentral mit 20 °C voreingestellt. Dies entspricht der Norminnentemperatur. Die Raumtemperatur ist anlagenseitig auf 21 °C begrenzt. Somit beträgt die individuelle Regulierbarkeit der Raumtemperatur 1 °C. Die Heizkörper sind für eine optimale Verteilung der erwärmten Luft im Raum im Brüstungsbereich der Fenster angeordnet. Die Zeiten der Nachtabsenkung sind mit den Schulleitungen individuell nach den Öffnungs- und Betriebszeiten der Gebäude abgestimmt.
Lüftung
Die Belüftung der Unterrichtsräume erfolgt grundsätzlich manuell über die freie Fensterlüftung. In einer Grundschule gibt es einen Anbau mit 5 Unterrichtsräumen, die mit einer kontrollierten Zu- und Abluftanlage ausgestattet sind.
Gebäudehülle – opake Außenbauteile
Seit dem Konjunkturpaket in den Jahren 2009/2010 wurden an vielen der Grundschulen energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Hierbei wurden bei 83 % der Grundschulen die Dächer bzw. obersten Geschossdecken gedämmt. Der Außenwandaufbau von 40 % der Grundschulen besteht aus einem zweischaligen Mauerwerk mit Luftschicht und Vollziegeln (Klinker), von denen etwas mehr als die Hälfte unter Denkmalschutz steht. Bei diesem Außenwandaufbau sind Dämmmaßnahmen nicht erforderlich. Die teilweise angebauten Neubauteile der Grundschulen wurden mit Wärmedämmverbundsystem errichtet. An 40 % der Grundschulen bestehen die Außenwände aus monolitischem Mauerwerk mit Putz. Bei diesem Außenwandaufbau muss energetisch und wirtschaftlich im Einzelnen geprüft werden, ob eine Fassadendämmung einen positiven Effekt erzielen würde. Die Außenwände der Unterrichtsräume bestehen zu einem großen Teil aus Fensterflächen. Wodurch eine Fassadendämmung vorrausichtlich nur eine minimale Veränderung des Raumkomforts bzw. nur einen geringen Einfluss auf den Energieverbrauch haben würde.
Gebäudehülle - Fenster
Die Fenster in den Grundschulen werden im Rahmen der regelmäßigen Instandhaltung der Gebäude sukzessive erneuert. Daher wurden bereits in 47 % der Grundschulen in den letzten Jahren neue Fenster mit verbessertem Wärmeschutz eingebaut. Zusätzlich zum verbesserten Wärmeschutz durch die neuen Fenster wird auch der Raumkomfort entscheiden erhöht, da die Zugerscheinungen reduziert werden. Zum einen durch den dichteren Einbau der Fensterelemente, zum anderen durch Verringerung der Temperaturdifferenzen zwischen der Raumluft und der Oberflächen der Glasscheibe auf der Innenseite. In den kommenden Jahren werden die noch verbleibenden Fenster weiterhin sukzessive erneuert.
Gebäudehülle - Sonnenschutz
Um den sommerlichen Wärmeschutz zu gewährleisten sind an 47 % der Grundschulen in betreffenden Räumen bereits außenliegende Raffstoreanlagen installiert. Langfristig sollen alle Grundschulen mit Raffstores ausgestattet werden. Die außenliegenden Raffstores stellen einen idealen Sonnenschutz sicher, da die direkte Sonneneinstrahlung und der damit verbundene Wärmeeintrag, bei richtiger Einstellung der Lamellen, verhindert wird. Gleichzeitig ist eine Sichtbeziehung nach außen und der Einfall von Tageslicht zur natürlichen Belichtung der Räume gegeben.
Optimierungsmaßnahmen ohne bauliche Eingriffe
Es wird vorgeschlagen ein Lüftungskonzept mit Einbeziehung der Schüler, eventuell mit CO2-Ampeln in den Klassenräumen zu entwickeln und zu etablieren. Eine weitere Option ist das Erstellen von Nutzerhandbüchern/Postern mit Bedienungsempfehlungen für optimalen Einsatz des außenliegenden Sonnenschutzes im Sommer / Winter, für bessere Raumluftqualität durch richtiges Heizen & Lüften und Erhöhung der Nutzerakzeptanz. Ein gutes Raumklima hängt nicht nur von baulichen und/oder technischen Faktoren ab, sondern auch signifikant vom Verhalten und der Bedienung durch den Nutzer.
Geplante bzw. aktuell durchgeführte Maßnahmen
Der Fachdienst Hochbau und Gebäudewirtschaft installiert sukzessiv Sonnenschutz an den noch fehlenden Grundschulen, mind. auf der Südfassade. Zudem erfolgt nach Erfordernis der Austausch von Fenstern. Dies führt zu Vermeidung von Zugerscheinungen, Verbesserung des winterlichen Wärmeschutzes, immer in Verbindung mit außenliegendem Sonnenschutz zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes.
Förderung Klimaschutzfonds Celle
Durch den Klimaschutzfonds Celle können Maßnahmen gefördert werden, die zu einer CO2-Einsparung führen. Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz sind aktuell nicht förderfähig, da diese maximal indirekt zu CO2-Einsparungen führen könnten, die nicht zu belegen ist.
Maßnahmen zum winterlichen Wärmeschutz wie z.B. Fassadendämmung, Dachdämmung, Austausch der Fenster usw. sind förderfähig, wenn diese nachweislich zu einer CO2-Einsparung führen. Bezüglich energetischer Sanierungsmaßnahmen ist der Fachdienst Hochbau und Gebäudewirtschaft im stetigen Kontakt mit Herrn Krüger
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,1 kB
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