Beschlussvorlage - AN/0266/20-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP-Fraktion "Das Infektionsrisiko in Klassen- und Sitzungsräumen reduzieren"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.11.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
In Abänderung des Beschlussvorschlages Nr. AN/0266/20-1 wird festgestellt, dass
- die Prüfung der Verwaltung ergeben hat, dass die Wirksamkeit von Raumluftreinigern auf das Pandemiegeschehen nicht gesichert ist,
- das Thema erneut aufgegriffen wird, sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen,
- der Antrag der FDP-Fraktion damit inhaltlich behandelt und formal erledigt ist.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kinder und Jugend am 05.11.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, weitere Expertise zu dem Antrag AN/0266/20 der FDP-Fraktion einzuholen.
Die Thematik wird in wissenschaftlichen Kreisen und öffentlich kontrovers diskutiert (siehe auch Anlagen):
- Das Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik der Universität der Bundeswehr München hat verschiedene Schutzkonzepte untersucht. Als aussichtsreich erscheint der Studie zufolge ein Konzept, bestehend aus Raumluftreinigern plus transparenter Schutzwand. Die Aufstellung von Schutzwänden bedingt die Aufstellung der Tische in U-Form oder die Maximierung des Abstandes zwischen den Sitzreihen, um das Infektionsrisiko zu mindern. Dazu müssen die Räume ausreichend groß sein. Sie kommt letztlich aber auch zu dem Schluss, dass dieses Schutzkonzept für eine abschließende Bewertung zunächst in einer generischen Klassenraumsituation nachgewiesen werden muss. (Stand 22.09.2020).
- Das Institut für Energietechnik der TU Berlin hat die Studie der Universität der Bundeswehr München mit der Schlussfolgerung kommentiert, dass sie zahlreiche Mängel enthält (Stand 09.10.2020)
- Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung kommt in einem Fachbeitrag zu mobilen Raumluftreinigern zum Fazit, das bei Vorliegen bestimmter Randbedingungen mobile Raumluftreiniger nur als ergänzende präventive Infektionsschutzmaßnahme sinnvoll sind (Stand 27.10.2020).
- Aus einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 09.11.2020 von Umweltbundesamt und Kultusministerkonferenz ergibt sich, dass die Fensterlüftung der wirksamste Weg zu virenarmer Luft ist und mobile Luftreinigungsgeräte nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet sind.
Aus dem Referat Arbeit und Gesundheit in Schulen und Studienseminaren des Nds. Kultusministeriums wurde die Auskunft eingeholt, dass sich das Land an den Empfehlungen des Umweltbundesamtes und des Nds. Landesgesundheitsamtes orientiert. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse werden ausgewertet und fließen in die weiteren Überlegungen zu den Hygienekonzepten ein. Angekündigt wurde ein Dokument des Nds. Landesgesundheitsamtes zur Qualität von Lüftungsanlagen, wonach sie eher schädlich als nützlich sind. Die Veröffentlichung steht noch aus.
Mobile Raumluftreiniger wälzen die Luft um und führen keine Frischluft zu. Die bereits vor der Pandemie geltenden Vorgaben der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 „Lüftung“ müssen in allen Räumen, die nicht nur kurzzeitig genutzt werden, konsequent umgesetzt werden. Konkret ist so zu lüften, dass die empfohlene CO2-Konzentration von 1000 ppm in Räumen nicht überschritten wird. Lt. ASR A3.6 hat eine erhöhte CO2-Konzentration erfahrungsgemäß einen negativen Einfluss auf die Aufmerksamkeitsleistung. Der Niedersächsische Hygiene-Rahmenplan Corona Schule trägt dem Rechnung.
Aus den o.a. Veröffentlichungen kann aktuell nur die Schlussfolgerung gezogen werden, dass wissenschaftlich nicht belegt ist, dass mobile Luftreinigungsgeräte das Pandemiegeschehen in Grundschulen maßgeblich beeinflussen können. Insofern wird verwaltungsseitig empfohlen, von der Beschaffung Abstand zu nehmen.
Angesichts der öffentlich geführten kontroversen Debatte ist es der Verwaltung auch nicht möglich, eine objektive Expertise einzuholen und eine geeignete Person zu finden, die die Stadtpolitik wissenschaftlich fundiert und anerkannt beraten kann.
gez. Susanne McDowell gez. Ulrich Kinder
Stadträtin Stadtbaurat
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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900,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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133,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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521,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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281 kB
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