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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0285/20-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle. 

 

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Sachverhalt:

 

Bei der aufwendigen Erstellung der rückwirkenden und zukünftigen Satzungsänderungen für die Jahre 2015 – 2021 ist aus Versehen die Erweiterung des Kreises der Gebührenpflichtigen in die Rückwirkung aufgenommen worden. Dies ist zwar insofern unschädlich, als die tatsächliche Umsetzung ohnehin lediglich für die Zukunft geplant gewesen ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll diese Änderung aber auch erst zum Gebührenjahr 2021 in die Satzung aufgenommen werden und Wirkung entfalten.

 

Der § 12 bleibt somit in der Ursprungsform erhalten. Gebührenpflichtige sind weiterhin nur die Eigentümer, Erbbauberechtigten und dinglich Berechtigten. Die Änderungssatzung (Anlage 1) und die Synopse (Anlage 2) sind insofern geändert.

 

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Anlagen

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