Beschlussvorlage - BV/0291/20-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 28.09.1983 in der Fassung der Änderungssatzung vom 26.11.2020 mit Wirkung ab 01.01.2021.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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26.11.2020
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Sachverhalt:
Bei der aufwendigen Erstellung der rückwirkenden und zukünftigen Satzungsänderungen für die Jahre 2015 – 2021 ist aus Versehen die Erweiterung des Kreises der Gebührenpflichtigen in die Rückwirkung aufgenommen worden. Dies ist zwar insofern unschädlich, als die tatsächliche Umsetzung ohnehin lediglich für die Zukunft geplant gewesen ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll diese Änderung nun zum Gebührenjahr 2021 in die Satzung aufgenommen werden. Da nach dem NKAG Gebührenpflichtiger ist, wer die tatsächliche Leistung in Anspruch nimmt, wird der Kreis der Gebührenschuldner um weitere Nutzer, wie Mieter und Pächter, so wie Untermieter und Unterpächter erweitert. Vor allem im Bereich des Schmutzwassers können vom Beauftragten i.S.d. § 15 die Gebühren auch dort direkt geltend gemacht werden.
Die ursprünglich für die Änderungssatzung 2015 aufgenommene Regelung findet nun Eingang in die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung für das Jahr 2021. Die als Anlage 2 anliegende Synopse ist daraufhin ergänzt worden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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290,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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90,2 kB
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