Beschlussvorlage - AN/0240/20-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Erstellung eines Kompensations-Katasters mit allen aktuellen Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen, die dafür in Anspruch genommenen Flächen aus Eingriffsprojekten und der Bauleitplanung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beteiligt:
- 64 Umweltschutz
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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10.02.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Die Verpflichtung zum Führen eines Kompensationsverzeichnisses für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurde durch das Bundesnaturschutzgesetz seit dem 1.3.2010 eingeführt (§17 Abs. 6 BNatSchG). Für die Führung des Kompensationsverzeichnisses ist die örtliche Untere Naturschutzbehörde zuständig. Aufgrund der Sonderregelung des §18 Abs. 2 BNatSchG gilt die Vorgabe der Führung des Kompensationskatasters nicht für bauplanungsrechtlich dargestellte oder festgesetzte Kompensationsmaßnahmen.
Die Führung eines Kompensationsverzeichnisses ist seit 2013 in der Niedersächsischen Kompensationsverzeichnis-Verordnung geregelt. Danach sind folgende Angaben zu erfassen:
1. Die Bezeichnung der nach §17 Abs. 6 Satz 2 BNatSchG übermittelnden Behörde
2. Datum und Aktenzeichen der Entscheidung, mit der eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme festgesetzt oder die Festsetzung einer Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme geändert worden ist
3. Die Lage der für die Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme in Anspruch genommenen Fläche durch Angabe des Namens der Gemeinde, in deren Gebiet die Fläche liegt, der Gemarkung, der Flur und der Flurstücksnummer
4. Eine Kartendarstellung der für die Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme in Anspruch genommenen Fläche auf der Grundlage des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems ALKIS
Die Stadt Celle verfügt seit Jahren über ein digital geführtes Kompensationskataster. Es wird durch FD 61 Stadtplanung erstellt und gepflegt. Es werden Kompensationsmaßnahmen aus den vorhandenen Planvorhaben und zusätzlich auch aus der Bauleitplanung digital erfasst. Sachdaten wie die Zuordnung zum Eingriff, Flurstück, Flächengröße, Entwicklungsziele werden aufgenommen. Weitere Sachdaten wie Fotos, digitale Pläne, Schriftstücke sind verknüpft. Die Lage der Flächen ist in einer GIS-basierten Karte dargestellt.
Die Belegung der Flächen als Kompensationsflächen ist intern im Geoportal darstellbar und als Arbeitsgrundlage innerhalb der Stadtverwaltung nutzbar.
Jeder Bürger hat, ohne das Interesse darlegen zu müssen, gem. niedersächsischem Umweltinformationsgesetz und Umweltinformationsgesetz des Bundes den Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen. Festlegungen für die Art des Zugangs gibt es nicht. Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise erfolgen.
Eine Veröffentlichung des Kompensationsverzeichnisses auf der Internetseite der Stadt Celle in der im Antrag geforderten Detailierung ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich:
- Einige Daten wie Eigentümer oder Flurstücksnummern unterliegen dem Datenschutz und dürfen daher nicht veröffentlicht werden.
- Die (kartographische) Darstellung der Kompensationsvorhaben im Kataster bildet nicht alle Kompensationserfordernisse 1:1 ab, da Zeitverzüge in der Umsetzung sowie bevorratete Maßnahmen die Darstellung verzerren.
- Die gesetzlich vorgegebenen Eintragungen im Kompensationsverzeichnis können zwar Hinweis für eine nicht durchgeführte Kompensation sein, ohne Akteneinsicht und ggf. Ortstermin ist eine abschließende Beurteilung keinesfalls möglich. Die Kontrolle ist nach § 17 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz Aufgabe der verschiedenen zuständigen Kontrollbehörden.
Bei einer Recherche bei anderen Kommunen in Niedersachsen sind bei einzelnen Kommunen Kompensationsflächen digital verfügbar. Anhand der Sachdaten kann dann für die Öffentlichkeit nur festgestellt werden: Kompensation aufgrund von Bauleitplanung oder aufgrund von anderen Planungen. Als Ziele werden dann Grünlandextensivierung, Sukzession, Ersatzaufforstung u.ä. genannt.
Die Stadtverwaltung baut derzeit das Geoportal für die Nutzung durch Verwaltung und Bürger auf. Im Rahmen der Weiterentwicklung wird eine Veröffentlichung der räumlichen Abgrenzung der Kompensationsflächen angestrebt. Jedoch werden aufgrund der zuvor genannten Gründe nicht die geforderten Sachdaten mitveröffentlicht. Diese Informationen können unter Berücksichtigung des Datenschutzes weiterhin vor Ort über die Akteneinsicht oder telefonisch eingeholt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,2 kB
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