Beschlussvorlage - BV/0004/21
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung der Förderrichtlinie Altstadt-Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Städtebauförderung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.02.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.02.2021
|
Sachverhalt:
Zur Vereinfachung und flexibleren Handhabung der Förderung ist mit dem Programmjahr 2020 eine Neustrukturierung der Städtebauförderung erfolgt. Durch diese neue Struktur der Städtebauförderung erfolgt eine Konzentration auf drei neue Programme unter gleichzeitigem Auslaufen der bisherigen sechs Programme.
Neu für die Altstadt ist das Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“. Dieses setzt sich im Wesentlichen aus den bisherigen Inhalten der Programme Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren und Kleinere Städte und Gemeinden zusammen.
Die Sanierungsziele für die Altstadt Celle bleiben durch die Neustrukturierung unberührt. Dennoch ist eine Anpassung der Förderrichtlinie in einigen redaktionellen Punkten wie z.B. die Bezeichnung des Gebietes notwendig. Wichtige Aspekte in einzelnen Programmkomponenten wie die Barrierefreiheit und Stadtgrün werden noch stärker berücksichtigt und sollen künftig erhöht gefördert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Anlage beigefügte 3. Änderung der Förderrichtlinie „Altstadt Celle“ zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
37,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
32,6 kB
|
