Beschlussvorlage - BV/0364/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 25 Ace 2.Ä. der Stadt Celle "Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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10.02.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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18.02.2021
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Altencelle
Beschlussvorschlag:
- Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ mit der zugehörigen Begründung wird entsprechend den in Anlage Nr. 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungen beschlossen.
Stellungnahmen aus der öffentliche Beteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB liegen nicht vor.
- Der Bebauungsplan Nr. 25 Ace 2. Ä. der Stadt Celle „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Altencelle
Entfernung zum Stadtzentrum: rd. 6,2 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: rd. 0,18 ha
geplante Nutzung: sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmung Abfallwirtschaft
Bisheriges Verfahren
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 Ace 2. Ä. „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Beschluss wurde am 16.05.2020 öffentlich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 19.05.2020 bis 12.06.2020 statt. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 16.05.2020. Parallel dazu erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Anhörung des Ortsrates Altencelle erfolgte gemäß § 94 Abs.1 Satz 2 Nr.2 NKomVG am 16. November 2020.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 06.10.2020 dem Entwurf und der zugehörigen Begründung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung wurde am 10.10.2020 ortsüblich bekannt ge-macht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 20.10.2020 bis 20.11.2020 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 21.10.2020 bis 21.11.2020.
Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle zusammengefasst und mit einer Stellungnahme sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.
Die geplante Erweiterung führt dazu, dass der vorhandene 730 m² große Trockenbiotop vollständig verloren geht. Gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Die Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung von geschütztem Magerrasen auf dem Flurstück 59/29, Flur 5, Gemarkung Altencelle zur Erweiterung der Gewerbeflächen wurde auf Grund des gutachterlich nachgewiesenen Ausgleichs am 15.10.2019 durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Celle erteilt.
Aus dem Gutachten „Betroffenheit von Trockenbiotopen bei der Erweiterung der Abfallent-sorgungsanlage in Altencelle im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace“ von Prof. Dr. Kaiser ergeben sich zusammenfassend die folgenden Ergebnisse:
Der Ausgleich des Verlustes von 730 m² gesetzlich geschützter Sandtrockenrasen erfolgt auf einer Fläche an der Kreuzung des Wilhelm-Heinichen Ringes mit der Bundesstraße 214 im Westen Celles. Die Fläche wurde doppelt so groß gewählt, weil dort noch fragmentarische Sandtrockenrasenvegetation vorhanden ist und der Aufwertungseffekt dadurch geringer ist. Die Bedingungen für die Entwicklung von Sandtrockenrasen entsprechen in der Wertigkeit den Bedingungen der auszugleichenden Fläche.
An europäisch geschützten Tierarten auf der Erweiterungsfläche sind ausschließlich Vögel und Fledermäuse beachtlich. Die Bedingungen für die Durchführung der Kompensations-maßnahmen sind in den textlichen Festlegungen geregelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Sämtliche Planungskosten werden durch den Vorhabenträger übernommen. Zwischen der Stadt Celle und dem Vorhabenträger, Zweckverband Abfallwirtschaft Celle, wurde ein Ge-stattungs- und Nutzungsvertrag über die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen ge-schlossen.
Auswirkung für Integration:
nein
Klimaauswirkungen:
siehe oben
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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63,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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570,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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635,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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470,1 kB
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