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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0007/21

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Boye

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt das Einvernehmen der Stadt Celle zum Beschluss des Kreistages vom 22.12.2020 zum Erlass der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) “Bruchbach“ in den Gemeinden Winsen (Aller) und der Stadt Bergen im Landkreis Celle und der Stadt Celle

 

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Sachverhalt:

Der Landkreis Celle ist gemäß Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zuständige Behörde zum Erlass der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) “Bruchbach“ in den Gemarkungen Stadt Celle, Stadt Bergen und Gemeinde Winsen (Aller) (Lage siehe Übersichtskarte), da der größte Teil des zu sichernden LSG im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Landkreises Celle liegt und eine einheitliche Regelung erforderlich ist.

 

Die Aufstellung der LSG-Verordnung wurde erforderlich zur Berücksichtigung von Erhaltungszielen nach der Fauna-Flora-Habitat- (FFH) – Richtlinie vom Rat der Europäischen Union, da das Gebiet des “Bruchbaches“ als FFH-Gebiet in das europäische Netz Natura 2000 aufgenommen wurde.

 

Der Landkreis Celle hat das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange durchgeführt und die im Verfahren erhobenen Einwendungen und Hinweise in einer synoptischen Übersicht (S. Tabelle Anlage 3) bearbeitet.

Relevante Einwände, die Belange der Stadt Celle betreffen, wurden nicht erhoben.

 

Am 22.12.2020 hat der Kreistag den Beschluss über die LSG-Verordnung gefasst. Da von diesem Beschluss auch Flächen in der Stadt Celle betroffen sind, ist die förmliche Herstellung des Einvernehmens durch Beschluss des Rates erforderlich.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken zur Herstellung des Einvernehmens.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

Auswirkung für Integration:

 

Keine

 

 

Klimaauswirkungen:

 

Keine

 

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Anlagen

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