Beschlussvorlage - AN/0196/20-1
Grunddaten
- Betreff:
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Umgang mit Klimaauswirkungen bei Beschlussvorlagen (Antrag Nr. AN/0196/20 der Fraktion DIE LINKE/BSG "Prüfung der Klimarelevanz in allen Beschlussvorlagen", Antrag Nr. AN/0362/20 der Fraktion WG/Die Partei)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Kenntnisnahme
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12.11.2020
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11.02.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Vorgehensweise der Verwaltung, auf Basis der Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen in kommunalen Vertretungskörperschaften, vorgelegt vom Deutschen Städtetag und vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu), die Prüfung zur Klimarelevanz von Maßnahmen im Zuge von städtischen Beschlussvorlagen.
Die Anträge sind damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.
Sachverhalt:
Die Mehrzahl der Städte und Gemeinde in Deutschland (80%) berücksichtigen bei Beschlussvorlagen noch nicht ausdrücklich die Klimaauswirkungen.[1] Es liegen daher wenig Erfahrungen vor.
Die Verwaltung der Stadt Celle schlägt daher vor, auf Basis der „Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen (PkB) in kommunalen Vertretungskörperschaften“, vorgelegt vom Deutschen Städtetag und vom Difu[2], ein einfaches Vorgehen durchzuführen (siehe Anlage 1). Damit können erste Erfahrungen mit der Anwendung gesammelt werden. Bei Vorliegen weiterer Tools und Erfahrungen kann ggfs. nachgesteuert werden.
Zu Beginn steht eine Ersteinschätzung/Basisprüfung der Klimarelevanz. Es erfolgt eine erste Einschätzung der Auswirkungen mit 3 Antwortmöglichkeiten entsprechend der Orientierungshilfe des Difu:
Erste Einschätzung der Auswirkungen:
- Positive Auswirkungen
- negative Auswirkungen
- keine Auswirkungen
Falls das Ergebnis lautet „keine Auswirkungen“ ist damit die Prüfung beendet und als solches bei dem Punkt „Klimaauswirkungen von Beschlussvorlagen“ einzutragen.
Bei positiven Auswirkungen oder vor allem bei negativen Auswirkungen erfolgt eine überschlägige Abschätzung der Erheblichkeit. Bei einer Einstufung als „erhebliche Erhöhung" der CO2 - Emissionen werden Optimierungsmöglichkeiten geprüft bzw. Kompensations- oder Ausgleichsmaßnahmen angeboten.
Das Verfahren wird von der Verwaltung dezentral vom jeweils federführenden Fachdienst durchgeführt. Hierbei erfolgt ggfs. eine Unterstützung durch die Geschäftsstelle Klimaschutz vom FD64. Bei komplexeren Maßnahmen sind ggfs. externe Begutachtungen erforderlich.
[1] Online-Befragung der Teilnehmer eines Webinars des Klimabündnisses zu Klimawirkungsprüfungen am 28. Oktober 2020, Graphik mit dem Ergebnis: Über 80% der vertretenen Kommunen teilten mit, dass sie „noch keinen solchen Klimacheck“ (o.ä.) eingeführt haben. Viele gaben aber an, „dieses zu planen oder vorzubereiten“.
[2] "Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen (PkB) in kommunalen Vertretungskörperschaften", Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Difu), 2019
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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747,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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44,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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105,3 kB
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