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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0279/20-1

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Ortsrat Hehlentor

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag Nr. AN/0279/20 ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

Urbane Viertel zeichnen sich durch viele unterschiedliche Nutzer mit unterschiedlichen und durchaus berechtigten Interessen aus. Auch der Bereich des Hehlentors um das Allgemeine Krankenhaus gehört dazu. Wem soll man Vorrang gewähren, ohne die attraktive Struktur zu schädigen? Stadtnahes Wohnen, kleinteiliges Gewerbe, einziger Krankenhausstandort mit angesiedelten Ärzten in der Umgebung mit den dazugehörigen Besuchern, vielen Berufspendlern, die die Citynähe zum Parken nutzen.

Mit Beginn des gewöhnlichen Arbeitsbeginns gegen 07:30 Uhr füllen sich die Parkmöglichkeiten und gegen 17 Uhr ist der überwiegende Teil der Fahrzeuge verschwunden und die Straße mit wenig ruhendem Verkehr belegt.

Die Einführung eines Bewohnerparkausweises würde bedeuten, das nur derjenige einen Bewohner-Parkausweis erhält, der in dem entsprechenden Quartier wohnhaft und gemeldet ist und weder über einen Stellplatz noch eine Garage verfügt. In dem angesprochenen Bereich Hehlentor verfügen allerdings viele Bewohner über einen eigenen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück oder in Tiefgaragen der Mehrparteienwohnblöcke. Gewerbetreibende sind im Grunde ausgeschlossen, lt. Nds. Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr ist es möglich Handwerks- und Einzelhandelsbetrieben, die in Bewohnerparkbereichen ansässig, aber nicht Bewohner sind und auch über keinen eigenen Stellplatz verfügen, für ein auf den Geschäftsinhaber bzw. den Geschäftsbetrieb zugelassenes Kraftfahrzeug versuchsweise eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im Bewohnerparkbereich zu erteilen. Angestellte und Kunden der Betriebe haben allerdings keinen Anspruch auf eine Genehmigung.

Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis haben kein Anrecht auf einen zugewiesenen Parkplatz, sondern erhalten nur das Recht, diese Parkplätze benutzen zu dürfen, sofern gerade ein freier Parkplatz zur Verfügung steht. Im Übrigen dürfen keine reinen Bewohner- Parkzonen eingerichtet werden, vielmehr muss der Bereich z.B. mit eingeschränktem Haltverbot, gebührenpflichtigen Parkplätzen oder mit Parkscheibenregelung kombiniert werden, da diese Parkbereiche auch anderen Verkehrsteilnehmern zum Parken zur Verfügung stehen müssen.

Eine Einführung einer Bewohnerparkzone würde zu einem Verdrängungseffekt führen. Die Menschen würden dann außerhalb der Bewohnerparkzonen parken, dadurch jedoch werden andere Wohngebiete zugeparkt.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Parkprobleme im Stadtteil Hehlentor bekannt sind. Mit dem Hauptverursacher Allgemeines Krankenhaus sollen in diesem Zusammenhang die Corona-bedingt unterbrochenen Gespräche mit dem Ziel einer Verbesserung der Situation wieder aufgenommen werden. Danach legt die Verwaltung ein entsprechendes Konzept vor.

 

In den Bereichen der Stadt Celle mit Bewohnerparken ist die Beantragung der entsprechenden Parkausweise bereits Online möglich.

 

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Anlagen

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