Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0003/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

1)      Der Rat beschließt, Frau Nadja Fischer (Paritätischer Celle) als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht im Ausschuss für Soziales und Integration mit sofortiger Wirkung abzuberufen.

 

2)      Der Rat beschließt, mit sofortiger Wirkung Herrn Sven Dickfeld (Paritätischer Celle - Vertreter für den Bereich Soziales) als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht im Ausschuss für Soziales und Integration zu berufen. 

 

3)      Der Rat beschließt, mit sofortiger Wirkung Frau Irmgard Hantzko als bisherige Vertretung für Frau Fischer abzuberufen.

 

4)      Der Rat beschließt, mit sofortiger Wirkung Frau Nadja Fischer (Albert-Schweitzer-Familienwerk) als Vertretung für Herrn Sven Dickfeld im Ausschuss für Soziales und Integration zu berufen.

 

5)      Die neue Ausschussbesetzung stellt der Rat gemäß § 71 Abs. 5 und 7 NKomVG durch Beschluss fest und wird sofort wirksam. 

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Celle hat Frau Nadja Fischer (Paritätischer Celle) am 30.01.2019 als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht in den Ausschuss für Soziales und Integration berufen (als Vertreterin für den Bereich Soziales). Diese Berufung gilt längstens für die Dauer der Wahlperiode, d. h. längstens bis zum 31.10.2021. Als Vertretung für Frau Fischer wurde seinerzeit Frau Irmgard Hantzko benannt.

 

Nunmehr wurde mitgeteilt, dass Frau Fischer den Paritätischen zum 31.01.2021 verlassen und zu einer Mitgliedsorganisation, dem Albert-Schweitzer-Familienwerk, wechseln wird (als Bereichsleitung für Ambulante Hilfen mit Sitz in Celle). Es wurde vorgeschlagen, den Nachfolger von Frau Fischer als neues beratendes Mitglied für den o. g. Ausschuss zu berufen:

 

-          Herrn Sven Dickfeld (Geschäftsführer Paritätischer Celle).

 

Gleichzeitig wurde angeregt, dass Frau Fischer zukünftig als Vertretung für Herrn Dickfeld benannt wird. Aus einer Mitgliedsorganisation heraus wäre dies möglich und werde auch in anderen Kommunen durchaus praktiziert. Sollte diesem Vorschlag gefolgt werden, müsste die bisherige Vertretung Frau Irmgard Hantzko abberufen werden.

 

Seitens der Verwaltung werden keine Gründe gesehen, die gegen die o. g. Berufungen sprechen. Die o. a. Veränderungen muss der Rat gemäß § 71 Abs. 5 und 7 NKomVG durch Beschluss feststellen und sollen sofort wirksam werden.   

Reduzieren

 

 

Loading...