Beschlussvorlage - BV/0021/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 162 Ace "Gewerbegebiet Nördlich des Baumschulenweges" -Anhörung des Ortsrates gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ortsrat Altencelle
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Anhörung
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23.02.2021
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Altencelle
Beschlussvorschlag:
Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 162 Ace der Stadt Celle „Gewerbegebiet nördlich des Baumschulenweges“, mit Planzeichnung und Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Altencelle
Entfernung zum Stadtzentrum: rd. 3,1 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: rd. 1,2 ha
geplante Nutzung: Gewerbegebiet
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat im Eilverfahren gem. § 89 NKomVG in seiner Sitzung am 24.03.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 Ace „Gewerbegebiet nördlich des Baumschulenweges“ gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 12.11.2020 bis 04.12.2020 statt.
Der Beschluss über die Aufstellung wurde am 05.12.2020 und die frühzeitige Beteiligung wurde am 07.11.2020 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Süden und Osten an vorhandene ge-werbliche Nutzungen beiderseits der Bundesstraße 214 und bildet nach Norden, parallel zur Bundesstraße B3 den Abschluss der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbege-bietsflächen.
Gemäß § 8 Abs.2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan aus dem Flä-chennutzungsplan entwickelt (Entwicklungsgebot).
Die Erschließung erfolgt über den Baumschulenweg, Anfahrt über die Kreuzung B 214, Braunschweiger Heerstraße/Baumschulenweg.
Vorgesehen sind als Nutzungen ein Betrieb der Systemgastronomie und weitere Gewerbe bzw. Dienstleistungen. Die Planungs- und die Erschließungsleistungen werden vom Vorhabenträger übernommen. Ein Erschließungsvertrag mit der Stadt Celle wird geschlossen.
Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.
Die Anhörung des Ortsrates Altencelle erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG.
Ergebnis des Verkehrsgutachtens:
Die Untersuchung des signalisierten Knotenpunktes Braunschweiger Heerstraße B214/Baumschulenweg und des neuen Knotenpunktes Baumschulenweg/ Zufahrt Plangebiet mit Prognoseverkehrsstärken ergaben eine gute Verkehrsqualität. Zusätzliche bauliche oder betriebliche Maßnahmen zu den im Erschließungsvertrag getroffenen Vereinbarungen sind nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Sämtliche Planungskosten werden durch den Vorhabenträger übernommen. Die Erschlie-ßung wird durch einen zu erstellenden städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB geregelt
Auswirkung für Integration: Nein
Klimaauswirkungen:
Anlagebedingte Auswirkungen sind laut Umweltbericht:
- Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung/Überbauung
- dadurch erhöhter Oberflächenabfluss und weiter verringerte Grundwasserneubildung
- Verlust der potenziell vorhandenen Lebensräume für Fledermäuse und Brutvögel
- Veränderung des Landschaftsbildes durch neue Gewerbebauten
Die Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft treten in einem Gebiet mit erheblichen Vorbelastungen durch umgebende stark befahrene Straßen, Hochspannungsleitungen und bereits vorhandene Gewerbeansiedlungen auf.
Die folgenden stadtplanerischen Maßnahmen zur Klimaanpassung und Grünordnung werden getroffen:
- Bauzeitenregelung für unvermeidbare Beseitigung von Gehölzbeständen
- Eingrünung der nördlichen, westlichen und östlichen Grenzen durch Gehölzstreifen.
- Zwei Sickermulden zur Entwicklung einer Gras- und Staudenflur
- Extern: Vereinbarung über Kompensationsmaßnahmen
Nach Durchführung aller beschriebenen Maßnahmen ist nicht von erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Der Vertrag über die Kompensationsmaßnahmen wird vorbereitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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1 MB
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766,5 kB
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(wie Dokument)
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456,8 kB
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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(wie Dokument)
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615,5 kB
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