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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0022/21

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Altencelle

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 10 Ace 4. Änderung der Stadt Celle „Bleckenweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, mit Planzeichnung und Begründung wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:   Altencelle

Entfernung zum Stadtzentrum:  rd. 3,8 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:   rd. 0,6 ha

geplante Nutzung:    Wohngebiet

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 Ace der Stadt Celle „Bleckenweg“ 1. Änderung beschlossen (§ 2 Abs. 1). Der Beschluss über die Aufstellung wurde am 05.12.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 11.01.2021 bis 29.01.2021 statt.

Die frühzeitige Beteiligung wurde am 09.01.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Anlass:

Die Fläche des Geltungsbereichs ist in dem seit 1972 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10 Ace „Bleckenweg“ als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ bzw. als „Standort für Versorgungsanlagen“ (Funkstation) festgesetzt. Die geplante und in Teilen be-reits realisierte Nutzungsänderung der Fläche für Wohnzwecke verlangt ein Bauleitplanver-fahren. Angewendet wird das beschleunigte Verfahren gemäß §13a Baugesetzbuch (BauGB), wonach eine Umweltprüfung nicht erforderlich ist. Es werden keine Vorhaben er-möglicht, für die gemäß Anlage 1 des UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wäre, die Fläche ist kleiner 20.000 m². Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) besteht nicht.

 

Ziel:

Die nicht als Spielplatz genutzte Fläche im Eigentum der Stadt erfordert einen erheblichen Pflege-aufwand. Die angrenzenden Bereiche sind als Wohnbauland genutzt. Die Rasenfläche bietet sich als Lückenschluss der Einfamilienhausbebauung zwischen Lückenweg, Bleckenweg und Horstmanns Koppel an. Möglich ist die Errichtung von bis zu drei Einfamilienhäusern.

 

Der Flächennutzungsplan wird auf dem Wege der Berichtigung angepasst (§13a Abs. 2 Satz 2 BauGB).

 

Die Anhörung des Ortsrates Altencelle erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Kosten für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens, Einnahmen durch Verkauf des städ-tischen Grundstücks.

 

Auswirkung für Integration: nein

 

Klimaauswirkungen:

 

Die Fläche ist derzeit als Rasenfläche genutzt. Vorkommen von seltenen oder gefährdeten Arten sind nicht bekannt oder zu erwarten. Im Nahbereich zur Straße wird die Pflanzung zweier heimischer standortgerechter Laubbäume festgesetzt.

Schottergärten sind nicht zulässig, nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke sollen als Rasen- und/oder Pflanzfläche gestaltet werden.

 

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Anlagen

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